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#####Muster2#
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
Muster1#
Vereinbarung
zur Nutzung von kirchlichen Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten
Stand: 28. Mai 2026
Landeskirchenamt Az. LKA – 5040-005
Red. Hinweis: |
Diese Fassung können Sie durch die Möglichkeit des Word-Downloads zur Bearbeitung nutzen, sie enthält aus diesem Grund keine Satzzahlen. |
Muster2#
Vereinbarung
zur Nutzung von kirchlichen Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten
Zwischen
der Kirchengemeinde (Name und Kontaktdaten)
…………………………………………………………………………………………………………
– im Folgenden Kirchengemeinde –
vertreten durch das vorsitzende und ein weiteres Mitglied des Kirchengemeinderates
und
der Nutzerin bzw. dem Nutzer (Name und Kontaktdaten)
…………………………………………………………………………………………………………..
– im Folgenden Nutzerin bzw. Nutzer –
ggf. vertreten durch
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
#§ 1
Vertragsgegenstand, Nutzungsart
Die Kirchengemeinde stellt der Nutzerin bzw. dem Nutzer folgendes Grundstück, Gebäude bzw. folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
(Anschrift; nähere Bezeichnung des Grundstücks, der Gebäude bzw. Räumlichkeiten, wie z. B. Kirchraum, Gemeindehaussaal, Besprechungsraum, Küche, Toiletten, Terrasse, Garten)
Das Inventar in dem Gebäude bzw. den Räumlichkeiten darf wie folgt genutzt werden:
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
(nähere Bezeichnung, z. B. Tische und Stühle, technische Einrichtungen, Kücheninventar, Verbrauchsmaterialien wie Kerzen, Servietten, Schreibpapier)
Die Nutzung dient (möglichst genaue Beschreibung):
Die Nutzerin bzw. der Nutzer versichert, das überlassene Grundstück/Gebäude bzw. die überlassenen Räumlichkeiten ausschließlich für die genannten Zwecke zu nutzen. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Nutzung für Ton-, Film- und Fernsehaufnahmen sowie die Durchführung von Veranstaltungen mit politischem Charakter und/oder zu Werbe- und Verkaufszwecken.
#§ 2
Nutzungsdauer
Die Nutzung ist auf den Zeitraum vom …………………bis ………………… in der Zeit von ………………… bis ………………… begrenzt.
#§ 3
Kosten
Die Überlassung des Grundstücks/Gebäudes bzw. der Räumlichkeiten erfolgt unentgeltlich.
Alternativ:
Für die Überlassung des Grundstücks/Gebäudes bzw. der Räumlichkeiten wird ein Entgelt von ………………… EUR (ggf. zuzüglich Umsatzsteuer) erhoben.
Einmalige Entgeltzahlungen sind bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung fällig.
Bei einer langfristigen Nutzungsüberlassung sind monatliche Zahlungen jeweils bis zum ………………… auf folgendes Konto zu entrichten:
Kontoinhaber*in: ……………………………………
IBAN: ……………………………………
Kreditinstitut: ……………………………………
(Unzutreffendes streichen)
#§ 4
Untervermietung
Die Untervermietung bzw. anderweitige Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.
#§ 5
Veränderungen
Die Einbringung von Gegenständen, die der Widmung des Grundstücks, der Gebäude oder Räumlichkeiten widersprechen, sind nicht erlaubt. Veränderungen an dem Grundstück, dem Gebäude bzw. den Räumlichkeiten oder ihrer Ausstattung bedarf der Zustimmung der Kirchengemeinde.
Der Nutzerin bzw. dem Nutzer ist das Läuten der Glocken nur nach vorheriger Zustimmung der Kirchengemeinde erlaubt.
#§ 6
Zugang
Die Nutzerin bzw. der Nutzer erhält von der Kirchengemeinde die erforderliche Zugangsmöglichkeit (z. B. Schlüssel).
#§ 7
Veranstaltungen
Die Nutzerin bzw. der Nutzer macht bei ihrer bzw. seiner Veranstaltung durch einen Aufsteller oder ein Plakat im Eingangsbereich zum Grundstück bzw. dem Gebäude/den Räumlichkeiten bekannt, dass sie bzw. er die verantwortliche Veranstalterin bzw. der verantwortliche Veranstalter ist.
#§ 8
Verkehrssicherung
Die Nutzerin bzw. der Nutzer hat für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen insbesondere für die Brandschutzordnung während der Veranstaltung zu sorgen.
Für die Dauer der Nutzung obliegen die Verkehrssicherungspflichten der Nutzerin bzw. dem Nutzer, soweit diese nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben unabdingbar bei der Kirchengemeinde liegen (z. B. allgemein gefahrlose Nutzung der Wege zum Gemeindehaus, ausreichende und funktionierende Beleuchtung auf den Wegen, von Bäumen auf dem Grundstück dürfen keine Gefahren ausgehen).
Soweit für die beabsichtigte Nutzung besondere Genehmigungen erforderlich sind (z. B. Anmeldepflicht, Meldung gegenüber der GEMA o. ä.), ist es Sache der Nutzerin bzw. des Nutzers, diese rechtzeitig zu beschaffen.
#§ 9
Umgang mit den Grundstücken, Gebäuden, Räumen
Die der Nutzerin bzw. dem Nutzer zur Verfügung gestellten Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten sind pfleglich zu behandeln.
#§ 10
Haftung
Die Nutzerin bzw. der Nutzer verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegenüber der Kirchengemeinde.
Die Nutzerin bzw. der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Kirchengemeinde durch die erfolgte Nutzung entstehen (z. B. Schäden am Grundstück, am Gebäude bzw. den Räumlichkeiten, Schäden am Inventar). Die Kirchengemeinde kann bei Vertragsabschluss den Nachweis verlangen, dass ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Die Nutzerin bzw. der Nutzer stellt die Kirchengemeinde von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Vertragsgegenstandes erhoben werden, sofern die Nutzerin bzw. der Nutzer die Schäden zu vertreten hat und zwingende gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
#§ 11
Rückgabe
Nach erfolgter Nutzung hat die Nutzerin bzw. der Nutzer das überlassene Grundstück, das Gebäude bzw. die Räumlichkeiten gereinigt und im ursprünglichen Zustand zu übergeben.
Wurden Schlüssel bei Übergabe zur Verfügung gestellt, so sind diese zurückzugeben.
#§ 12
Kündigung
Bei Verletzung einzelner Bestimmungen aus dieser Vereinbarung ist die Kirchengemeinde berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen.
#§ 13
Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Weitere Regelungen:
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
…………………
Ort, Datum
………………………… ……………………….
(Kirchengemeinde)
(Siegel)
…………………
Ort, Datum
………………………….
(Nutzerin bzw. Nutzer)
Az.: R Lu/R Hu
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1 ↑ Hinweis: Dieses Muster zur Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung von kirchlichen Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten erhebt nicht den Anspruch auf vollständige und umfassende Abdeckung und Regelung aller denkbaren Umstände, sondern soll als Anregung für eine zu treffende Vereinbarung dienen. Je nach beabsichtigter Nutzung und unter Einbeziehung örtlicher und tatsächlicher Gegebenheiten und Risiken sollten bzw. müssen diese Regelungen an geeigneter Stelle ergänzt oder geändert werden. Das vorliegende zielt in erster Linie auf eine kurzfristige Vermietung ab.
1 ↑ Hinweis: Dieses Muster zur Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung von kirchlichen Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten erhebt nicht den Anspruch auf vollständige und umfassende Abdeckung und Regelung aller denkbaren Umstände, sondern soll als Anregung für eine zu treffende Vereinbarung dienen. Je nach beabsichtigter Nutzung und unter Einbeziehung örtlicher und tatsächlicher Gegebenheiten und Risiken sollten bzw. müssen diese Regelungen an geeigneter Stelle ergänzt oder geändert werden. Das vorliegende zielt in erster Linie auf eine kurzfristige Vermietung ab.
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2 ↑ Hinweis: Dieses Muster zur Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung von kirchlichen Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten erhebt nicht den Anspruch auf vollständige und umfassende Abdeckung und Regelung aller denkbaren Umstände, sondern soll als Anregung für eine zu treffende Vereinbarung dienen. Je nach beabsichtigter Nutzung und unter Einbeziehung örtlicher und tatsächlicher Gegebenheiten und Risiken sollten bzw. müssen diese Regelungen an geeigneter Stelle ergänzt oder geändert werden. Das vorliegende zielt in erster Linie auf eine kurzfristige Vermietung ab.
2 ↑ Hinweis: Dieses Muster zur Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung von kirchlichen Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten erhebt nicht den Anspruch auf vollständige und umfassende Abdeckung und Regelung aller denkbaren Umstände, sondern soll als Anregung für eine zu treffende Vereinbarung dienen. Je nach beabsichtigter Nutzung und unter Einbeziehung örtlicher und tatsächlicher Gegebenheiten und Risiken sollten bzw. müssen diese Regelungen an geeigneter Stelle ergänzt oder geändert werden. Das vorliegende zielt in erster Linie auf eine kurzfristige Vermietung ab.