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I. Entscheidungen der Landessynode, Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften

Klimaschutzplan 2022 – 2027
Beschluss
der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland

Vom 2. Mai 2022

Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat auf ihrer Tagung vom 24. bis 26. Februar 2022 gemäß § 3 Absatz 1 des Klimaschutzgesetzes folgenden Klimaschutzplan beschlossen:
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Klimaschutzplan 2022 – 2027

Jetzt die entscheidenen Schritte gehen
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INHALT

A
Grundsätze:
Jetzt die entscheidenden Schritte gehen
3
B
Grundidee des Klimaschutzplans:
Organisationsmodell, Zwischenziele und Transformationspfade
4
Handlungsrahmen Klimaschutz Nordkirche
5
C
Organisation des nordkirchlichen Klimaschutzes
6
D
Felder der Transformation
8
I Gebäude
8
II Mobilität
10
III Beschaffung / Umgang mit Kirchenland
12
IV Bildung und Kommunikation
14
E
Schlussbemerkung
16
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A Grundsätze:

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Jetzt die entscheidenden Schritte gehen

Die Fragen des Klimaschutzes berühren die Grundfragen unseres Glaubens und unserer Verantwortung als Kirche. Hier bewährt sich unsere Glaubwürdigkeit für die Bewahrung der Schöpfung mit konkreten Ergebnissen im Klimaschutz, zur Klimagerechtigkeit und beim Schutz der biologischen Vielfalt.
Einen ersten Schritt, dieser Verantwortung gerecht zu werden, stellt das integrierte Klimaschutzkonzept der Nordkirche, das im Jahr 2012 der vorläufigen Kirchenleitung vorgestellt wurde, dar. Der dort vorgestellte Handlungsrahmen sieht drei Strategieschwerpunkte vor:
  • Verbrauchsreduktion durch eine Suffizienzstrategie
  • Steigerung der Energieeffizienz (Effizienzstrategie)
  • Deckung des Endenergieverbrauchs durch nicht fossile Quellen (Substitutionsstrategie)
Auf der Basis des Kirchengesetzes zur Förderung des Klimaschutzes (KlschG) hat die Synode im Jahr 2015 den ersten Klimaschutzplan für die Laufzeit 2016 bis 2021 beschlossen.
Dieser zweite Klimaschutzplan 2022 bis 2027 baut darauf auf. Im Verhältnis zur Laufzeit des ersten Klimaschutzplans hat sich die Dringlichkeit, in der Frage des Klimaschutzes entschiedener weiterzukommen, erheblich verstärkt. Der jüngste Bericht des Weltklimarats vom August 2021 verschärft noch einmal die letzten Zukunftsprognosen aus dem Jahr 2018. Die zentrale These der dort vorgelegten Metastudie lautet: Nicht erst im Jahr 2040 droht eine Erderwärmung über die Grenze von 1,5°C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter, sondern möglicherweise schon im Jahre 2030. Die 20er Jahre dieses Jahrhunderts sind also das entscheidende Gestaltungsfenster, um dramatische Veränderungen im Weltklima zu verhindern. Dieser zweite Klimaschutzplan 2022 bis 2027 agiert somit in einer deutlich kritischeren Situation als der erste Klimaschutzplan. Er beschreibt nicht nur einen weiteren Schritt auf dem Wege zu einer bilanziell neutralen Kirche. Er skizziert vielmehr konkrete Prozesse, die entscheidenden Veränderungsprozesse für diesen Ausstieg aus dem fossilen Zeitalter auch in der Nordkirche anzustoßen und zu organisieren. Nicht zuletzt aus Gründen der Generationengerechtigkeit liegt die Verantwortung für diese Veränderungsprozesse bei denen, die jetzt Entscheidungen treffen.
Es wird daher hier vorgeschlagen, den Zielpunkt zur Erreichung der Treibhausgas-Neutralität in § 2 KlSchG auf das Jahr 2035 vorzuziehen. Damit stellt sich die Nordkirche in den Kontext des Orientierungsrahmens, den die Synode der EKD im November 2021 beschlossen hat.
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B Grundidee des Klimaschutzplans:

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Organisationsmodell, Zwischenziele und Transformationspfade

Bereits auf der Basis des Klimaschutzplans 2016 bis 2021 wurden in den letzten Jahren eine Vielzahl Treibhausgas – reduzierender Maßnahmen umgesetzt. Der Klimaschutzplan schlägt ein in der Organisation des Klimaschutzes in den Bereichen Gebäude, Mobilität und Beschaffung zielorientiertes Vorgehen vor. Er zeigt auf: „So kann es gehen“.
Wichtig sind hierfür drei Aspekte:
  1. die Organisation eines kooperativen und strategisch ausgerichteten Handelns in der Nordkirche – dazu gehört vor allem eine konzertierte und verbindlich abgestimmte Zusammenarbeit der Kirchenkreise und der landeskirchlichen Ebene
  2. die Beschreibung realistischer und ambitionierter Zwischenziele für das Jahr 2027 sowie
  3. die Darstellung von Projekten, Maßnahmen und Veränderungen im kirchlichen Leben – im Folgenden Transformationspfade genannt, die zeigen, auf welche Weise diese Zwischenziele in den wichtigen Handlungsfeldern zu erreichen sind.
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Handlungsrahmen Klimaschutz Nordkirche

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C Organisation des nordkirchlichen Klimaschutzes:

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I Klimaausschuss der Kirchenleitung

Die Kirchenleitung wird gebeten, als Ort der strategischen Planung und Weiterentwicklung des nordkirchlichen Klimaschutzes einen Klimaausschuss der Kirchenleitung einzurichten. Die unter II aufgeführten Punkte sind dort abzuarbeiten. Die verpflichtende Teilnahme aller Kirchenkreise sowie des Landeskirchenamts an diesem Ausschuss soll gewährleistet sein. Eine hier abzustimmende „Kooperationsvereinbarung Klimaschutz Nordkirche“ soll zukünftig die vertragliche Grundlage für das nordkirchliche Klimaschutzhandeln bilden.
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II Kooperationsvereinbarung Klimaschutz Nordkirche

Für eine Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im nordkirchlichen Gebäudebestand schlägt der Klimaschutzplan auf der Basis dieser Überlegungen folgendes Implementierungsverfahren vor:
Die Kirchenkreise sowie die landeskirchliche Ebene werden gebeten, innerhalb eines Jahres nach Verabschiedung des Klimaschutzplans 2022 bis 2027 der Landessynode eine „Kooperationsvereinbarung Klimaschutz Nordkirche“ vorzulegen. Diese Vereinbarung soll enthalten:
  1. Darstellung von Transformationspfaden, die ein Erreichen eines klimafreundlichen Gebäudebestands auf der Basis der oben skizzierten Zwischenziele bis zum Jahr 2027 ermöglichen:
    1. Vorschläge für ein gemeinsames Monitoringverfahren in der Treibhausgas-Reduzierung im nordkirchlichen Gebäudebestand sowie Vorschläge für regionale Steuerungs- und Controllingmechanismen
    2. Überprüfungsvorschläge für Änderungen im kirchlichen Recht, u. a. hinsichtlich der Notwendigkeit einer Rechtsverordnung für das KlSchG und im Blick auf Belange des Klimaschutzes im Verhältnis zum Denkmalschutz
    3. Vorschläge für ein Energiecontrolling, das für das Jahr 2027 90 Prozent des nordkirchlichen Gebäudebestands abdeckt sowie eine zügige Verbesserung der Datenqualität für die Treibhausgasbilanzierung ermöglicht
    4. Beauftragung einer Vollkostenstudie im Gebäudebereich,
      • die den Finanzbedarf im Bereich der Reduzierung des Endenergiebedarfs im Gebäudebereich ermittelt,
      • mögliche Amortisationsberechnungen und Energiekosteneinsparungen einbezieht,
      • Drittmittelförderungen berücksichtigt und
      • Vorschläge für die Deckung dieses Kapitalbedarfs macht.
  2. Vorschläge für ein strategisches Handeln von Kirchenkreisen und der landeskirchlichen Ebene im Gebäudebereich
    1. Übertragung der datenbasierten Roadmap der EKD zur Klimaneutralität auf die Nordkirche
    2. Arbeitsprofile im Bereich des Klimaschutzmanagements
    3. Begleitung dieses Prozesses durch das Umwelt- und Klimaschutzbüro
  3. Vorschläge für ein Monitoringverfahren im Bereich der Emissionen aus der Mobilität
  4. Prüfung von Möglichkeiten des treibhausgasneutralen Umgangs mit Kirchenland
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III Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes

Die Kirchenleitung wird ebenfalls gebeten, im Rahmen einer Novellierung des Klimaschutzgesetzes die finanziellen Voraussetzungen für Klimaschutzmaßnahmen ab dem 1. Januar 2026 zu schaffen. Ebenso soll dort im Lichte der (klima-)wissenschaftlichen Diskussion ein deutliches Vorziehen des Zeitpunkts, an dem die Nordkirche bilanziell klimaneutral sein muss, auf das Jahr 2035 gesetzlich eingetragen werden.
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D Felder der Transformation:

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I Gebäude

Zentrales Projekt in diesem Klimaschutzplan ist eine ambitionierte und realisierbare Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Gebäudebestand. Der Gebäudebereich trägt durch seinen Wärmebedarf den größten Anteil an den Treibhausgas-Emissionen. Es gilt darum, hier – auch angesichts der steigenden Kosten durch die CO₂-Bepreisung – entscheidende Minderungseffekte zu erzielen.
Der Klimaschutzplan schlägt hierfür zwei zentrale Zwischenziele auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Kirche vor:
  1. Reduzierung des Energiebedarfs
    Der Energiebedarf der Nordkirche soll bis zum Jahr 2027 – bezogen auf das Mittel der Jahre 2019 bis 2021 – um 30 Prozent reduziert werden. In den folgenden Jahren bis 2035 muss er um weitere 20 Prozent reduziert, um die Treibhausgas-Neutralität im Jahr 2035 zu erreichen.
    Dieses ambitionierte Ziel ist erreichbar – der Klimaschutzplan schlägt als mögliche Transformationspfade vor:
    • Reduzierung des nordkirchlichen Gebäudebestandes
    • Dämmung der Gebäudehülle (Kirchen oder Kapellen sind gesondert zu betrachten)
    • Festlegung, wieviel Prozent des Gebäudebestands jedes Kirchenkreises und der landeskirchlichen Ebene jährlich zu optimieren sind – dies aufgeschlüsselt in jeweils unterschiedliche Raten für die Kategorien Kirchen, Pastorate, Gemeindehäuser, Kitas sowie Verwaltungsgebäude.
  2. Umstellung auf erneuerbare Energieträger
    Parallel zur Reduzierung des Energiebedarfs muss die benötigte Energie von zurzeit 2,8 Prozent bis zum Jahr 2027 zu 50 Prozent durch erneuerbare Energieträger ersetzt werden. In den folgenden Jahren bis 2035 muss diese Umstellung auf erneuerbare Energieträger zur Gänze geschehen, um die Treibhaus-Neutralität bis dahin zu gewährleisten.
    Der Klimaschutzplan schlägt als zielführende Maßnahmen vor:
    • Bei Kesselwechsel:
      • Vermeidung von Erdgas oder Erdöl basierten Heizsystemen
      • Prüfung des alternativen Energiebezugs mit Solartechnik, Wärmepumpen, Pellets, Holzhackschnitzeln und anderen erneuerbaren Energieträger
    • Verwendung von zertifizierten Holzpellets (EU-Norm 14961-2) bzw. Holzhackschnitzeln aus eigenen Knicks, Hecken und Wäldern
    • Anpassung der Temperierungskonzepte von Kirchräumen – dazu gehört auch die Option der Installation von Sitzpolsterheizungen in Kirchen
    • Anschluss kirchlicher Liegenschaften an kommunale Nah- und Fernwärme, die auf erneuerbaren Energieträgern basieren
    • Optimierung der Heizanlagen
Die im integrierten Klimaschutzkonzept (2012) für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland entwickelten Maßnahmen sind weiterhin zu berücksichtigen (siehe Handbuch Klimaschutz Nordkirche).
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II Mobilität

Weit über die Hälfte der Treibhausgas-Emissionen im Bereich der Mobilität resultiert aus den Arbeitswegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Rest entfällt auf Dienstwege und -reisen (Gremiensitzungen, Ausschüsse, Konferenzen etc.). 21 500 haupt-, nebenberuflich und rd. 73 000 ehrenamtlich Beschäftigte bedeuten deshalb ein großes Treibhausgas-Minderungspotenzial.
Unser Mobilitätsverhalten ist durch Wahlfreiheit und Routinen geprägt, die sich z. B. in einer Präferenz für bestimmte Verkehrsmittel zeigen. Ebenso müssen die unterschiedlichen Mobilitätsbedingungen innerhalb der Nordkirche (urbane, ländlich geprägte Regionen etc.) berücksichtigt werden. Mobilitätsverhalten zu verändern, bedeutet also, Gewohnheiten zu hinterfragen und vor Ort akzeptable Alternativen zu entwickeln.
Einen eindrucksvollen Beleg dafür, welches Veränderungspotenzial der Bereich Mobilität in sich birgt, lieferte die Corona-Pandemie. Viele Menschen machten sich ihr Mobilitätsverhalten bewusst und justierten es neu.
Der Klimaschutzplan schlägt als Zwischenziel die Senkung der Treibhausgas-Emissionen im Mobilitätsbereich der Nordkirche um 25 bis 30 Prozent bis Ende 2027 vor.
Dies soll mit Hilfe dieser Transformationspfade gelingen:
1. Mobilitätsmanagement
Der Klimaschutzplan schlägt vor, ein klimaschonendes Mobilitätsmanagement in den 13 Kirchenkreisen sowie für die landeskirchliche Ebene zu implementieren. Dieses besteht aus drei Aspekten:
  1. Verkehrsvermeidung: Hier gilt der Leitsatz, Verkehr nicht entstehen zu lassen. Dieses Ziel kann primär durch Maßnahmen zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten, -orten und einer Veränderung von Sitzungskulturen, u. a. durch die Nutzung digitaler Formate, erreicht werden.
  2. Verkehrsverlagerung: Es geht darum, Mobilität vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf emissionsarme Verkehrsträger zu verlagern. Dieses Ziel kann durch restriktive Maßnahmen wie z. B. Parkraumbewirtschaftung, mehr noch durch anreizsetzende – Schritte wie z. B. Förderung der Fahrradmobilität und Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erreicht werden. Zentrales Element hierbei ist die Neuformulierung der Reisekostenverordnung (RkVO, siehe Punkt 3).
  3. Verkehrsverbesserung und -optimierung: Entscheidungsleitend ist hierbei das Prinzip, unvermeidliche Mobilitätserfordernisse effizient und klimaschonend abwickeln. Dieses Ziel kann insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität (Beschaffung, Infrastruktur, Privilegierung) erreicht werden. Hinzu kommt die Etablierung von Ride- und Carsharing-Angeboten.
2. Pilotprojekte
Der Klimaschutzplan schlägt vor, ab 2022 in Pilotprojekten Maßnahmen für klimaschonendes Mobilitätsmanagement zu entwickeln. Das Klimaschutzbüro wird die Projekte begleiten, analysieren und daraus effektiv zugeschnittene, nordkirchenweit übertragbare Maßnahmen(-pakete) erarbeiten. Dabei sind die Spezifika von Regionen, Einrichtungen und Zielgruppen zu berücksichtigen.
3. Reisekostenverordnung
Mit den erneuerten Regeln zur Erstattung von Fahrtkosten sollen Anreize für eine emissionsarme Form der Mobilität gesetzt werden. Dazu ist ein Wechsel vom Prinzip der reinen Kostenerstattung zum Prinzip der Förderung emissionsarmer Mobilität erforderlich. Der Klimaschutzplan schlägt daher eine Neuformulierung der Reisekostenverordnung (RkVO) vom 10. Oktober 2018 (KABl. S. 410) vor. Diese ist durch die Kirchenleitung bis Ende 2022 vorzunehmen. Das Landeskirchenamt soll zeitnah prüfen, was die im Blick auf die steuerliche Umsetzbarkeit bedeutet. Die Aspekte mittelfristige Kostensenkung und Verwaltungsvereinfachung sollen dabei beachtet werden.
Eckpunkte für ein neues Reisekostenrecht sollen daher diese Leitgedanken sein:
  • Fahrtkosten werden durchgehend pauschaliert (Mobilitäts- oder Entfernungspauschale). Eine pauschale Kostenerstattung soll (eventuell in unterschiedlicher Höhe) für jede Form der technisch unterstützen Mobilität geltend gemacht werden.
  • Emissionsarme Formen der Mobilität (Mitfahren, Fahrrad inklusive Pedelec, ÖPNV, E-Mobilität) sollen vorrangig genutzt werden und werden daher besonders gefördert. Die Nutzung von Flugzeugen im Inland ist generell nicht mehr zulässig.
  • Von weiteren pauschalen Erstattungen im Zusammenhang mit Reisen (Tagegeld) wird abgesehen. Damit ist auch eine deutliche Verwaltungsvereinfachung in der Abrechnung verbunden.
Der Grundgedanke sollte sein: Bei Dienstfahrten gilt eine einheitliche Mobilitäts-Pauschale für alle Verkehrsmittel (Auto, Rad, Bahn).
Als erste kurzfristige Maßnahmen auf dem Weg dahin werden vorgeschlagen:
  • eine Gleichstellung von Fahrrad- und PKW- Kilometern,
  • eine erhöhte Pauschale für die Nutzung von E-Fahrzeugen (PKW).
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III Beschaffung / Umgang mit Kirchenland

Als Handlungsfelder mit dem größten Wirkungsgrad auf dem Weg zu einer Treibhausgas-reduzierten Beschaffung schlägt der Klimaschutzplan die Bereiche Kindertagesstätten und die Verpachtung kirchlicher Ländereien vor.
1. Kita-Verpflegung
Treibhausgas-reduzierte Beschaffung im Bereich der Kindertagesstätten kann die Treibhausgas-Bilanz der Nordkirche deutlich reduzieren. Die Kita-Verpflegung ist laut integriertem Klimaschutzkonzept der Nordkirche der wesentliche Emissionsbereich im Rahmen der Beschaffung, ursächlich dafür ist ihre tägliche Herstellung und ihr Vertrieb. Das Umwelt und Klimaschutzbüro wird gebeten, in Kooperation mit den Kita-Verbänden im Bereich der Nordkirche möglichst kostenneutrale Vorschläge für eine Reduzierung der mit diesem Bereich verbundenen Emissionen um 80 Prozent bis zum Jahr 2027 zu entwickeln.
2. Verpachtung kirchlicher Ländereien
Bei der Verpachtung kirchlicher Ländereien muss in Zukunft der Klimaschutzaspekt eine starke Rolle spielen. Deshalb sollen Kriterien abgestimmt werden, die für eine Treibhausgas-reduzierte Bewirtschaftung Anreize geben. Ein zentraler Faktor ist dabei die Wiedervernässung von Mooren. Die für die landwirtschaftliche Nutzung in den letzten 150 Jahren trockengelegten Moorböden emittieren erhebliche Mengen von Treibhausgasen. So schreibt die staatliche Zukunftskommission Landwirtschaft in ihren Empfehlungen: „Moore sind natürliche Kohlenstoffsenken, deren landwirtschaftliche Nutzung zur Freisetzung von Treibhausgasen führt. Hier bieten sich für die Landwirtschaft schnell umsetzbare, große Potentiale für Beiträge zum Klimaschutz. Dies sollte entsprechend von der Gesellschaft honoriert werden. Erforderlich ist die Erarbeitung einer nationalen Moorschutzstrategie von Bund und Ländern im engen Austausch zwischen Landwirtschaft und Naturschutzverbänden. Dabei soll im Einklang mit dem Ziel „Klimaneutralität 2045“ eine weitgehende Wiedervernässung der derzeit trocken genutzten landwirtschaftlichen Flächen erreicht werden. Für den Nutzungsausfall müssen die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden.“
Das Umwelt- und Klimaschutzbüro wird gebeten in Kooperation mit dem Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt, auf der Basis der im Handbuch Klimaschutz gemachten Vorschläge geeignete Maßnahmen und Prozesse zu initiieren bzw. zu begleiten.
3. Öko-soziale Beschaffung
Im Handlungsfeld Beschaffung finden sich weitere Einsparpotentiale. Treibhausgas-reduziert produzierte Produkte bzw. Dienstleistungen müssen zunehmend Vorrang bekommen. Unterstützung bieten
  • die Aktion ÖkoFaire Gemeinde bzw. Einrichtung,
  • die Beschaffungsverwaltungsvorschrift (BeschVwV) vom 1. Januar 2022 mit anwendungsfreundlichen Hilfestellungen,
  • der Marktplatz www.kirchenshop.de, der bisher von der Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH betrieben und einer nordkirchlichen Steuerungsgruppe begleitet wird. Ab dem 1. Januar 2022 wird er von weiteren sechs Landeskirchen und Bistümern genutzt. Er soll in den nächsten Jahren an Marktdurchdringung gewinnen.
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IV Bildung und Kommunikation

1. Wo stehen wir?
Das Ziel einer treibhausgasneutralen Kirche erfordert mehr als die Umsetzung technischer Maßnahmen. Notwendig ist vielmehr ein Kulturwandel, der eine gesamtkirchliche Kultur der Veränderung bewirkt. Es geht darum,
  • das vorhandene Wissen ebenenübergreifend zu nutzen,
  • die Herzen zu erreichen und
  • konkretes Handeln durch Entscheidungen zu erzeugen.
Für eine Transformation dieser Größenordnung, in der Routinen und Abläufe neu erlernt werden, brauchen die, die handeln, Motivation und eine Atmosphäre der Ermutigung und der Zuversicht. Dazu braucht es Kommunikations- und Bildungsräume, in denen auch Zielkonflikte offen benannt werden. Deshalb flankiert die Nordkirche ihre Maßnahmen-Pakete zu den Bereichen Gebäude, Mobilität, Beschaffung und Landbewirtschaftung mit einer strategischen Bildungs- und Kommunikationsarbeit. Der gemeinsame Leitsatz „Die Kommunikation der Veränderung lernen – das Lernen der Veränderung kommunizieren“ beschreibt den Mehrwert dieser Kooperation.
Dies ist neu: verbindliche strategische Kooperationen von Bildung und Kommunikation unterstützen die innerkirchlichen Veränderungsprozesse hin zu einer Klimakirche. Eine so verstandene Bildungs- und Kommunikationsarbeit sorgt für eine erfolgreiche Vertiefung, Sensibilisierung und Verstärkung von Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes. Mit einer „Roadmap des Gelingens“ entwickelt die Nordkirche Maßnahmen für den innerkirchlichen Dialog sowie den gesamtgesellschaftlichen Diskurs und liefert wirksame Instrumente und Methoden für Leitungsgremien, Fach- und Führungskräfte und Themen-Engagierte.
2. Was wollen wir erreichen?
Bildungs- und Kommunikationsmaßnahmen bewirken auf allen Ebenen – Kirchenkreisen, -gemeinden, Diensten und Werken sowie der landeskirchlichen Ebene – der Nordkirche,
  • dass die Herzen der Menschen dafür gewonnen werden, unsere Kirche mit konkreten Handlungsschritten und Maßnahmen hin zu Klimaneutralität zu verändern;
  • dass klimaschonende, ökofaire Lösungsansätze allgemein akzeptiert sind und alle Handelnden wissen, wie diese umgesetzt werden können;
  • dass Veränderung nicht als Bedrohung erfahren wird, sondern als Kraft der Hoffnung, die alle zum Umsteuern in Richtung Klimaneutralität motiviert;
  • dass Räume geschaffen werden, in denen Zielkonflikte thematisiert und Kriterien der Entscheidungsfindung diskutiert werden;
  • dass Diskurse der unterschiedlichen Fachlichkeiten als Innovationsressourcen erkannt und genutzt werden;
  • dass engagiertes Handeln für Klimaschutz, Klimagerechtigkeit und den Schutz der biologischen Vielfalt erkennbar aus verwurzelter Spiritualität erwächst. Dies ist ein Markenkern christlichen Verhaltens in der Kirche:
    • Klimaethische Bildungsprozesse stehen im Kontext der Bemühung um weltweite Gerechtigkeit einer ökumenisch vernetzten Kirche.
    • Es entwickelt sich am Ende des fossilen Zeitalters eine neue Schöpfungstheologie und Nachhaltigkeitsethik.
    • In Prozessen des Wandels und eines Rückbaus wird die von Gott versprochene Fülle des Lebens und Chancen einer bescheideneren, maßvollen und nachhaltigen Kirche, die für die Menschen da ist, entdeckt.
3. Was muss sich dafür verändern?
  • Die Arbeitsfelder Bildung und Kommunikation müssen integriert und aufeinander bezogen ausgerichtet werden. Alle Themen rund um Klimaschutz, Biodiversität und Klimagerechtigkeit werden strategisch miteinander geplant und umgesetzt.
  • Für alle Bildungs- und Kommunikationsmaßnahmen in der Nordkirche benötigt die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des neuen Klimaschutzplans Priorität. Die Umsetzungen benötigen zeitliche und finanzielle Ressourcen.
  • Multidisziplinäre Teams mit Expertinnen und Experten aus Bildungs- und Kommunikationskontexten stimmen auf landeskirchlicher wie auf Kirchenkreis-Ebene gemeinsam mit Akteuren und Akteurinnen in den Bereichen Gebäude, Mobilität, Beschaffung und Landbewirtschaftung Projekte und Prozesse ab.
  • Für Absprachen von hoher Verbindlichkeit braucht es eine neue Arbeitsstruktur, zeitnah von den Beteiligten entwickelt und mit Leben erfüllt.
  • Best-Practice-Beispiele aus unterschiedlichen Kontexten werden als Hoffnungsgeschichten erzählt und motivieren zum Nachahmen.
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E Schlussbemerkung:
Jetzt die entscheidenden Schritte gehen

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Die Dramatik des Klimawandels erfordert auch Veränderungen des kirchlichen Lebens. Die Zeit ist gekommen, sich dieser Verantwortung gleichermaßen mit Entschiedenheit und dem nötigen Pragmatismus zu stellen.
Dieser Klimaschutzplan zeigt: Expertise und Ressourcen, das fossile Zeitalter auch in der Nordkirche zu beenden, stehen zur Verfügung.
Es geht darum, jetzt die entscheidenden Schritte zu gehen.
Kiel, 2. Mai 2022
Präsidium der Landessynode
Ulrike Hillmann
Präses
Az.: 6025-06 – M Sc

Kirchengesetz
über die Zustimmung zu dem Partnerschaftsvertrag
zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
und dem Bistum Växjö der Kirche von Schweden

Vom 16. März 2022

Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1

Dem Partnerschaftsvertrag zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und dem Bistum Växjö der Kirche von Schweden wird zugestimmt.
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Artikel 2

(1) Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag in Kraft tritt, ist im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu geben.
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Das vorstehende, von der Landessynode am 26. Februar 2022 beschlossene Kirchengesetz wird hiermit verkündet.
Schwerin, 16. März 2022
Die Vorsitzende der Kirchenleitung
Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin
Az.: NK 0402-10 – M Ch/R Tr

Zweite Gesetzesvertretende Rechtsverordnung
zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Vom 6. Mai 2022

Die Kirchenleitung hat gemäß Artikel 112 Absatz 1 Verfassung die folgende Gesetzesvertretende Rechtsverordnung erlassen; Artikel 112 Absatz 1 Satz 2 Verfassung ist eingehalten:
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Artikel 1
Änderung des Personalplanungsförderungsgesetzes

Das Personalplanungsförderungsgesetz vom 3. April 2019 (KABl. S. 230), das durch Artikel 6 des Kirchengesetzes vom 24. Mai 2021 (KABl. S. 254, 258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
  1. Dem § 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
    „(3) Es wird den Personalplanungseinheiten nahegelegt, im gesamtkirchlichen Interesse ihre Pfarrstellenplanung mindestens an der jeweils zugeteilten Anzahl an Vollbeschäftigungseinheiten unter Berücksichtigung des Toleranzrahmens nach Absatz 2 Satz 1 vorzunehmen.“
  2. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:
㤠3a
Abweichende Vorschriften für die Jahre 2022 und 2023
( 1 ) Abweichend von § 2 Absatz 2 Satz 1 darf jede Personalplanungseinheit im Jahr 2022 die Höhe der ihr zugeteilten Vollbeschäftigungseinheiten grundsätzlich um bis zu zehn Prozent überschreiten.
( 2 ) Bei der Festsetzung zum 1. Januar 2023 wird einmalig bei der Anpassung der Anzahl an Vollbeschäftigungseinheiten einer jeden Personalplanungseinheit ein Aufschlag von fünf Prozent hinzugerechnet.
( 3 ) Pastorinnen und Pastoren, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 in ein Pfarrdienstverhältnis auf Probe berufen werden, finden in den Personalplanungseinheiten für die Dauer ihres Probedienstes keine Berücksichtigung.“
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Artikel 2
Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes

Das Pfarrstellenbesetzungsgesetzes vom 10. Januar 2014 (KABl. S. 109), das zuletzt durch Artikel 4 des Kirchengesetzes vom 24. Mai 2021 (KABl. S. 254, 256) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
  1. In § 3 Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „kirchlichen“ durch das Wort „gesamtkirchlichen“ ersetzt und die Wörter „einer Kirchengemeinde oder eines Kirchengemeindeverbands“ werden gestrichen.
  2. Dem § 23 werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt:
    „(4) Ist eine Pfarrstelle eines Kirchenkreises durch Berufung zu besetzen, kann der Kirchenkreisrat im gesamtkirchlichen Interesse auf das Recht zur Besetzung verzichten und das Landeskirchenamt um die Beauftragung einer Pastorin bzw. eines Pastors in einem Pfarrdienstverhältnis auf Probe mit der Verwaltung der Pfarrstelle des Kirchenkreises bitten, sofern ein anderweitiger Bedarf zur Verwaltung einer Pfarrstelle einer Kirchengemeinde nicht besteht. Eine Ausschreibung der Pfarrstelle findet in diesem Fall nicht statt. Bei Pfarrstellen der Kirchenkreisverbände gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Kirchenkreisrates der Verbandsvorstand tritt.
    (5) Ist eine Pfarrstelle für gesamtkirchliche Aufgaben durch Berufung zu besetzen, kann die Kirchenleitung im gesamtkirchlichen Interesse auf das Recht zur Besetzung verzichten und das Landeskirchenamt um die Beauftragung einer Pastorin bzw. eines Pastors in einem Pfarrdienstverhältnis auf Probe mit der Verwaltung der Pfarrstelle für gesamtkirchliche Aufgaben bitten, sofern ein anderweitiger Bedarf zur Verwaltung einer Pfarrstelle einer Kirchengemeinde nicht besteht. Eine Ausschreibung der Pfarrstelle findet in diesem Fall nicht statt. Die Kirchenleitung kann ihre Befugnis nach Satz 1 ganz oder teilweise auf das Landeskirchenamt delegieren.“
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Artikel 3
Änderung des Pfarrdienstgesetzergänzungsgesetzes

Das Pfarrdienstgesetzergänzungsgesetz vom 31. März 2014 (KABl. S. 219), das zuletzt durch Artikel 5 des Kirchengesetzes vom 24. Mai 2021 (KABl. S. 257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
  1. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:
    㤠4a
    Auftrag und Ordination

    (zu § 11 Absatz 1 Satz 1 PfDG.EKD)
    Bei Pastorinnen und Pastoren im Probedienst, die einen Auftrag eines Kirchenkreises oder der Landeskirche wahrnehmen, ist sicherzustellen, dass sie sich auch in der selbstständigen und eigenverantwortlichen Ausübung eines gemeindlichen Dienstes bewähren.“
  2. Der bisherige § 4a wird § 4b.
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Artikel 4
Inkrafttreten

Diese Gesetzesvertretende Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
Schwerin, 6. Mai 2022
Die Vorsitzende der Kirchenleitung
Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin
Az.: 3610-01 – P Kü/DAR Lu

II. Bekanntmachungen

Bekanntgabe der
Ersten Satzung zur Änderung der Satzung der
rechtsfähigen kirchlichen Stiftung bürgerlichen Rechts
„Haus Gottes Güte – Diakonie Stiftung Stargard“

Vom 1. März 2022

Nachstehend wird die vom Kuratorium am 1. März 2022 beschlossene Erste Satzung zur Änderung der Satzung des „Haus Gottes Güte – Diakonie Stiftung Stargard“ bekannt gegeben. Die Satzung wurde vom Landeskirchenamt mit Schreiben vom 30. März 2022 aufgrund von Teil 1 § 62 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zur Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 30, 127, 234), das zuletzt durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 24. November 2021 (KABl. S. 523) geändert worden ist, in Verbindung mit § 15 Absatz 3 und § 16 des Kirchlichen Stiftungsgesetzes vom 18. November 2006 (KABl S. 83) der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs und in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 3 der Satzung der Stiftung „Haus Gottes Güte – Diakonie Stiftung Stargard“ vom 1. August 2011 (KABl S. 62) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Oktober 2015 (KABl. 2016 S. 103) stiftungsaufsichtlich genehmigt.
Schwerin, 1. April 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Kriedel
Az.: NK 0134-340 – R Kr
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Das Kuratorium der Stiftung Haus Gottes Güte – Diakonie Stiftung Stargard hat auf seiner Sitzung am 1. März 2022 nach § 10 Absatz 3 Satz 3 der geltenden Satzung vom 1. August 2011 (KABl S. 62), in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Oktober 2015 (KABl. 2016 S. 103), mit der für Satzungsänderungen erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen die folgende, am 1. Juli 2022 in Kraft tretende Satzung beschlossen:
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Erste Satzung zur Änderung der Satzung
der kirchlichen Stiftung bürgerlichen Rechts
„Haus Gottes Güte – Diakonie Stiftung Stargard“
Vom 1. März 2022

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Artikel 1

Die Satzung der rechtsfähigen kirchlichen Stiftung bürgerlichen Rechts „Haus Gottes Güte – Diakonie Stiftung Stargard“ vom 1. August 2011 (KABl S. 62) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Oktober 2015 (KABl. 2016 S. 103) wird wie folgt geändert:
  1. In § 5 Absatz 1 werden die Wörter „Diakoniewerk Stargard GmbH“ durch die Wörter „Diakonie Mecklenburgische Seenplatte gGmbH“ ersetzt.
  2. § 2 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 werden die Wörter „Diakoniewerk Stargard GmbH“ durch die Wörter „Diakonie Mecklenburgische Seenplatte gGmbH“ ersetzt.
    2. In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Diakoniewerk Stargard GmbH“ durch die Wörter „Diakonie Mecklenburgische Seenplatte gGmbH“ ersetzt.
  3. In § 8 Absatz 5 wird Satz 3 wie folgt gefasst:
    „Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn die Mitglieder des Kuratoriums die Niederschrift nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt beanstanden.“
  4. § 11 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Diakoniewerk Stargard GmbH“ durch die Wörter „Diakonie Mecklenburgische Seenplatte gGmbH“ ersetzt.
    2. In Absatz 2 werden die Wörter „Diakoniewerk Stargard GmbH“ durch die Wörter „Diakonie Mecklenburgische Seenplatte gGmbH“ ersetzt.
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Artikel 2

Diese Satzung tritt vorbehaltlich der Genehmigung des Landeskirchenamts am 1. Juli 2022 in Kraft.
Neustrelitz, 1. März 2022
Der Vorstand
(L. S.)
Christoph de Boor

Vierte Satzung zur Änderung der Finanzsatzung
des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost

Vom 7. April 2022

Die Kirchenkreissynode des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost hat am 23. Februar 2022 aufgrund von Artikel 45 Absatz 3 Nummer 1 der Verfassung in Verbindung mit Teil 5 § 9 des Einführungsgesetzes vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 30, 127, 234), das zuletzt durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 24. November 2021 (KABl. S. 523) geändert worden ist, die nachfolgende Satzung beschlossen:
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Artikel 1
Änderung der Finanzsatzung des
Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost

Die Finanzsatzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost vom 8. Oktober 2014 (KABl. S. 442), die zuletzt durch die Änderungssatzung vom 15. Juni 2021 (KABl. S. 299) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
  1. § 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
    1. Nach Nummer 4 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt
    2. Dem Absatz wird folgende Nummer 5 angefügt:
      „5. Zahlungen für Kirchengemeinden, die bei der Verwaltung von Pfarrvermögen außergewöhnliche Erträge erzielen. Grundsätze und Kriterien für eine Mittelveranschlagung, den Bewilligungszeitraum einer Zahlung und die Höhe der Zahlung an eine Kirchengemeinde sowie das Antragsverfahren werden durch den Kirchenkreisrat unter Beteiligung des Finanzausschusses der Kirchenkreissynode festgelegt.“
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Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntgabe im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Kraft.
*
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landeskirchenamts vom 1. April 2022 (Az.: 10.8 Kkr. Hamburg-Ost – R Rk) gemäß Artikel 46 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung kirchenaufsichtlich genehmigt.
Hamburg, 7. April 2022
Elisabeth Lamprecht
Pröpstin Carolyn Decke
(L. S.)
Stellvertretende Vorsitzende
des Kirchenkreisrats
Mitglied des Kirchenkreisrats
*
Die vorstehende Satzung wird hiermit nach Artikel 45 Absatz 5 der Verfassung veröffentlicht.
Kiel, 6. Mai 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. Rosenkötter
Az.: 10.8 Kkr. Hamburg-Ost – R Rk

Satzung
über die Bildung von Kirchenregionen
im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Ostholstein

Vom 10. Mai 2022

Die Kirchenkreissynode des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Ostholstein hat am 16. März 2022 aufgrund des Artikels 45 Absatz 3 Nummer 1 auf der Grundlage von Artikel 39 Absatz 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland die nachfolgende Satzung beschlossen:
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§ 1
Zusammenschluss in Kirchenregionen

( 1 ) Die Kirchengemeinden des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Ostholstein werden zur Förderung der Zusammenarbeit nach Artikel 39 Absatz 2 der Verfassung innerhalb einer Propstei zu Kirchenregionen zusammengeschlossen. Die Kirchengemeinden einer Kirchenregion bleiben darüber hinaus aufgefordert, eine weitergehende Zusammenarbeit zu suchen, um die Aufgaben der Zukunft durch Bündelung der Kräfte zu bewältigen. Die Kirchengemeinden können hierzu Vereinbarungen treffen oder zweckmäßige Formen der Zusammenarbeit nach den Artikeln 36 bis 38 der Verfassung suchen.
( 2 ) In den Kirchenregionen fördern und unterstützen sich die Kirchengemeinden gegenseitig bei der Erfüllung ihres Auftrags zur Verkündigung des Evangeliums. Sie beraten gemeinsame Angelegenheiten und Initiativen, führen gemeinsame Veranstaltungen durch und pflegen die Zusammenarbeit.
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§ 2
Bildung der Kirchenregionen und Zuordnung der Kirchengemeinden

Es werden folgende Kirchenregionen unter Zuordnung der aufgeführten Kirchengemeinden gebildet:
Propstei Eutin
1. Region Auenregion
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensbök
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Curau
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gnissau
2. Region Bad Schwartau
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bad Schwartau
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Martin Cleverbrück
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rensefeld
3. Region Holsteinische Schweiz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bosau
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinden Eutin
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Malente
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neukirchen
4. Region Pansdorf, Ratekau, Sereetz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Pansdorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ratekau
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sereetz
5. Region Strand
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gleschendorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Niendorf/Ostsee
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Scharbeutz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Süsel
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Timmendorfer Strand
6. Region Stockelsdorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Stockelsdorf
Propstei Oldenburg
1. Region Am Bungsberg
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hansühn
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hohenstein
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lensahn
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schönwalde am Bungsberg
2. Region Fehmarn
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bannesdorf
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Burg auf Fehmarn
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Landkirchen
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Petersdorf auf Fehmarn
3. Region Kremper-Land
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Altenkrempe
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neustadt in Holstein
4. Region Ostsee Klosterland
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Cismar
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Grömitz
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Grube
5. Region Vicelins Land
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinden Oldenburg in Holstein
6. Region Wagrien
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Großenbrode
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heiligenhafen
  • Ev.-Luth. St. Antonius-Kirchengemeinde Neukirchen in Holstein
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§ 3
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Kraft.
*
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landeskirchenamts vom 9. Mai 2022 (Az.: 10.1 Kkr. Ostholstein – R Rk) gemäß Artikel 46 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung kirchenaufsichtlich genehmigt.
Neustadt, 10. Mai 2022
Propst Dirk Süssenbach
Renate Kastenbauer
(L. S.)
Vorsitzendes Mitglied
des Kirchenkreisrats
Mitglied des Kirchenkreisrats
*
Die vorstehende Satzung wird hiermit nach Artikel 45 Absatz 5 der Verfassung veröffentlicht.
Kiel, 12. Mai 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. Rosenkötter
Az.: 10.1 Kkr. Ostholstein – R Rk

Partnerschaftsvertrag
zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
und dem Bistum Växjö der Kirche von Schweden

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, vertreten durch die Kirchenleitung, und das Bistum Växjö der Kirche von Schweden, vertreten durch den Bistumsvorstand, schließen den folgenden Vertrag:
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Präambel

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland und das Bistum Växjö der Kirche von Schweden schließen zur Bestätigung und Bekräftigung ihrer Partnerschaft diesen Vertrag
  • im Glauben an die in Christus vorgegebene Einheit der Kirche,
  • im Wissen um die gemeinsamen Wurzeln in der reformatorischen Bewegung des 16. Jahrhunderts und verbunden durch eine langjährige wechselvolle Geschichte
  • und mit Blick auf die im Rahmen des Vertrages zwischen der Kirche von Schweden und der Evangelischen Kirche in Deutschland seit vielen Jahren gelebte Gemeinschaft.
Ermutigt durch das Wort von Jesus Christus, „… damit sie eins sind …“ (Joh 17,11), beten sie für die Vertiefung der Partnerschaft als Zeichen von sichtbarer Einheit der Kirche.
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§ 1
Partnerschaft

( 1 ) Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Bedingungen kirchlichen Lebens dient die Partnerschaft der Förderung der Verständigung zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und dem Bistum Växjö und der gegenseitigen Stärkung in Zeugnis und Dienst in der Welt. Aus diesem Grund praktizieren die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland und das Bistum Växjö Zusammenarbeit in möglichst vielen Bereichen ihres kirchlichen Lebens.
( 2 ) Konkreten Ausdruck findet diese Partnerschaft vor allem
  1. in gottesdienstlicher Gemeinschaft und im regelmäßigen Gebet füreinander,
  2. im Teilen von wichtigen Vorgängen, Einsichten und Herausforderungen in Kirche und Gesellschaft, um sich gegenseitig zu informieren und gemeinsam zu beraten,
  3. in Förderung von und Ermutigung zu Freundschaften und Austausch zwischen Einzelpersonen, Gruppen und Gemeinden, um durch das Kennenlernen des anderen Kontextes ökumenisches Lernen anzustoßen,
  4. in der Einladung zu Ordinationen, Synoden, Konferenzen und Festen,
  5. in der Förderung des Austauschs von Haupt- und Ehrenamtlichen zur Vertiefung der Zusammenarbeit in Bezug auf Gottesdienst, Diakonie, Bildung, Mission und Ökumene,
  6. in der Förderung des Austauschs von Studierenden der evangelischen Theologie und anderer kirchenrelevanter Fachrichtungen zu Studien und Forschungszwecken,
  7. in regelmäßigen Begegnungen, Konsultationen und gemeinsamen Tagungen von Fachleuten zu kirchenrelevanten Themen,
  8. in der gemeinsamen Arbeit für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung auf verschiedenen Gebieten kirchlicher und diakonischer Arbeit1,
  9. in der Zusammenarbeit im Rahmen der muttersprachlichen seelsorgerlichen Betreuung der evangelischen Christinnen und Christen schwedischer Sprache in Deutschland, bzw. deutscher Muttersprache in Schweden.
( 3 ) Die Partnerbeziehung wird von Seiten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland besonders durch den Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis gepflegt, da sie hier ihren Ursprung hat.
( 4 ) Zu Koordination und inhaltlichem Austausch trifft sich regelmäßig eine schwedisch-deutsche Arbeitsgruppe. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe werden nach den jeweiligen Bestimmungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland bzw. des Bistums Växjö benannt.
1Protokollerklärung zu § 1, Absatz 2, Ziffer 8: Der deutsche Text spricht von „verschiedenen Gebieten kirchlicher und diakonischer Arbeit“. Der Unterschied im schwedischen Text, in dem die diakonische Arbeit nicht ausdrücklich erwähnt wird, liegt an einer unterschiedlichen Organisation der Arbeit und nicht an dem Verständnis, was Diakonie ist.
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§ 2
Ökumene, Kirchengemeinschaft

Ziele und Erfahrungen der Partnerschaft sowie dieser Vertrag sollen regelmäßig, in Abständen von fünf Jahren, evaluiert werden.
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§ 3
Evaluation

( 1 ) Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Lutherischen Weltbund, der Konferenz Europäischer Kirchen und dem Ökumenischen Rat der Kirchen sorgen die Kirchen für eine Vertiefung der ökumenischen Verbindungen.
( 2 ) Durch die gemeinsame Mitgliedschaft im Lutherischen Weltbund stehen die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland und die Kirche von Schweden in Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft. Das schließt die gegenseitige Anerkennung der Ordination ein, wie auch im Vertrag zwischen der Kirche von Schweden und der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 31. Oktober 2002 auf Grund der Gemeinsamkeit des Glaubens zwischen den Kirchen festgestellt wird.
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§ 4
Bekanntmachung, Inkrafttreten

Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung gemäß den Bestimmungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und des Bistums Växjö. Er tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird gemäß den Bestimmungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und des Bistums Växjö bekannt gemacht. Mit diesem Vertrag werden frühere Vereinbarungen zwischen der Pommerschen Evangelischen Kirche und dem Bistum Växjö der Kirche von Schweden ersetzt. Der Vertrag wird in schwedischer und deutscher Sprache verfasst und ausgetauscht. Der vorstehende Vertrag wird in zwei Urschriften ausgefertigt.
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Kiel, 10. Mai 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. Christiansen
Az.: NK 0402-10 – M Ch/R Tr

Namensänderung einer Kirchengemeinde

Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Pansdorf führt ab dem 1. Juni 2022 die amtliche Bezeichnung
„Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Michaelis Pansdorf“.
Kiel, 2. Mai 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Belitz
Az.: 10 Pansdorf – R Be

Entwidmungen

Der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sasel hat am 21. Juni 2021 die Entwidmung der Lukaskirche Sasel, Auf der Heide 15a in 22393 Hamburg beschlossen.
Der Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost hat diesen Kirchengemeinderatsbeschluss am 11. August 2021 befürwortet.
Der Beschluss des Kirchengemeinderates wurde gemäß § 7 Absatz 2 in Verbindung mit § 8 Kirchbaugesetz und § 2 Absatz 2 Widmungsgesetz vom Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit Schreiben vom 16. Februar 2022 genehmigt und wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Kiel, 26. April 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Grantzau
Az.: 60 Sasel Lukas – B Gr

Einführung von Kirchensiegeln

Die Einführung nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev. Kirchengemeinde Hohenselchow-Hohenreinkendorf
ist mit Zustimmung des zuständigen Propstes durch das Pommersche Ev. Kirchenkreisamt des Pommerschen Ev. Kirchenkreises genehmigt worden.
Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Hohenselchow-Hohenreinendorf
Kiel, 13. April 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Wendt
Az.: 10 Hohenselchow-Hohenreinkendorf – R We
*
Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Martin-Luther-Gemeinde zu Hamburg-Alsterdorf
ist durch das Kirchliche Verwaltungszentrum des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost genehmigt worden.
Kirchensiegel der Martin-Luther-Gemeinde zu Hamburg-Alsterdorf
Kiel, 10. Mai 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Thiede
Az.: 10.9 Martin-Luther zu Hamburg-Alsterdorf – R Thi
*
Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev. Kirchengemeinde Prerow
ist mit Zustimmung der zuständigen Pröpstin durch das Pommersche Ev. Kirchenkreisamt des Pommerschen Ev. Kirchenkreises genehmigt worden.
Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Prerow
Kiel, 28. April 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Wendt
Az.: 10 Prerow – R We
*
Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Martin Oelixdorf-Itzehoe
ist durch den Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf genehmigt worden.
Kirchensiegel der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde St. Martin Oelixdorf-Itzehoe
Kiel, 5. Mai 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Wendt
Az.: 10.9 St. Martin Oelixdorf-Itzehoe – R We
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Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Michaelis Pansdorf
ist durch den Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Ostholstein genehmigt worden.
Kirchensiegel der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde St. Michaelis Pansdorf
Kiel, 2. Mai 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Wendt
Az.: 10.9 Pansdorf – R We
*
Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev. Kirchengemeinde Usedom
Kirchensiegel der Evangeslichen Kirchengemeinde Usedom
ist mit Zustimmung des zuständigen Propstes durch das Pommersche Ev. Kirchenkreisamt des Pommerschen Ev. Kirchenkreises genehmigt worden.
Kiel, 3. Mai 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Wendt
Az.: 10 Usedom – R We
*
Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Witzin
ist durch die Kirchenkreisverwaltung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg genehmigt worden.
Kirchensiegel der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Witzin
Kiel, 5. Mai 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Wendt
Az.: 10 Witzin – R We

Bekanntgabe von Arbeitsrechtlichen Regelungen

Wir veröffentlichen nachstehend die folgenden von der Arbeitsrechtlichen Kommission des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg und des Pommerschen Ev. Kirchenkreises beschlossenen Arbeitsrechtlichen Regelungen zur Änderung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP):
  • Beschluss 1-2022 vom 23. Februar 2022: Arbeitsrechtliche Regelung zur Änderung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP)
  • Beschluss 2-2022 vom 21. März 2022: Arbeitsrechtliche Regelung zur Änderung der Entgelttabelle der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP)
  • Beschluss 3-2022 vom 21. März 2022: Arbeitsrechtliche Regelung zur Änderung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP)
  • Beschluss 4-2022 vom 21. März 2022: Arbeitsrechtliche Regelung zur Änderung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP)
  • Entsprechend dem Beschluss 2-2022 der Arbeitsrechtlichen Kommission des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg und des Pommerschen Ev. Kirchenkreises vom 21. März 2022 wurde die beigefügte ab dem 1. Januar 2022 geltende Fassung der AnAnlage 5 zur Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (Entgelttabelle)lage 5 zur Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (Entgelttabelle) berechnet.
Kiel, 2. Mai 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. Lutze-Sorger
Az.: 3633-01 – DAR LS
*

Beschluss 1-2022
Arbeitsrechtliche Regelung
zur Änderung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP)
Vom 23. Februar 2022

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat folgende Arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
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§ 1
Änderung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern

Die Kirchliche Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern vom 9. November 2012 (KABl. 2013 S. 39), die zuletzt durch Arbeitsrechtliche Regelung vom 14. Dezember 2021 (KABl. 2022 S. 77) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
  1. Nach § 27 Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
    (3) Müssen Einrichtungen aufgrund von Covid-19 ganz oder teilweise schließen, kann durch Dienstvereinbarung Kurzarbeit vereinbart werden. Einzelheiten regelt die Anlage 6a „Arbeitsrechtliche Regelung über die Einführung von Kurzarbeit“ zu dieser Arbeitsvertragsordnung.“
  2. Nach der Anlage 6 wird folgende Anlage 6a eingefügt:
„Anlage 6a
Arbeitsrechtliche Regelung über die Einführung von Kurzarbeit
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§ 1
Geltungsbereich

Diese Arbeitsrechtliche Regelung gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die unter den Geltungsbereich der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP) fallen.
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§ 2
Grund der Kurzarbeit

Diese Arbeitsrechtliche Regelung gilt nur im Falle von erheblichen Arbeitsausfällen im Sinne des § 96 SGB III in der jeweils geltenden Fassung in Einrichtungen oder Teilen von Einrichtungen aufgrund der Auswirkungen der Ausbreitung von Covid-19.
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§ 2
Grund der Kurzarbeit

Diese Arbeitsrechtliche Regelung gilt nur im Falle von erheblichen Arbeitsausfällen im Sinne des § 96 SGB III in der jeweils geltenden Fassung in Einrichtungen oder Teilen von Einrichtungen aufgrund der Auswirkungen der Ausbreitung von Covid-19.
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§ 3
Dauer und Umfang der Kurzarbeit, betroffener Personenkreis

( 1 ) Aufgrund der Ausbreitung von Covid-19 müssen Einrichtungen bis auf Weiteres ganz oder teilweise schließen. Durch Dienstvereinbarung mit der zuständigen Mitarbeitervertretung kann in diesen Fällen die Einführung von Kurzarbeit vereinbart werden. In der Dienstvereinbarung sind Beginn und Dauer der Kurzarbeit zu regeln. Die Kurzarbeit ist längstens auf den Zeitraum der vollständigen oder teilweisen Betriebsschließung beschränkt. Sie endet spätestens mit Ende der Gültigkeit dieser Arbeitsrechtlichen Regelung.
( 2 ) Die Einführung der Kurzarbeit ist den Mitarbeitern mit einer Frist von mindestens einer Woche anzukündigen.
( 3 ) Die Kurzarbeit betrifft alle Personen, die in diesen Einrichtungen oder Einrichtungsteilen tätig sind.
( 4 ) Von der Kurzarbeit ausgenommen sind
  1. Auszubildende und BA- bzw. Werkstudenten sowie das mit der Ausbildung beauftragte Personal,
  2. Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis während des Kurzarbeitszeitraums aufgrund Kündigung oder Aufhebungsvertrag endet,
  3. schwangere Frauen und werdende Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen werden, und bei denen der Bezug von Kurzarbeitergeld in den Bemessungszeitraum des Elterngeldes gemäß § 2 BEEG fallen wird,
  4. Beschäftigte in Altersteilzeit,
  5. Geringfügig Beschäftigte,
  6. Arbeitnehmer, bei denen die persönlichen Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld nach § 98 SGB III nicht vorliegen.
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§ 4
Veränderung und Beendigung der Kurzarbeit

( 1 ) Kann der Betrieb früher als erwartet wieder aufgenommen werden, ist Kurzarbeit mit Zustimmung der Mitarbeitervertretung zu beenden.
( 2 ) Besteht die Notwendigkeit, die Kurzarbeit zu verlängern, bedarf es der erneuten Vereinbarung mit der Mitarbeitervertretung.
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§ 5
Andere Kompensationsmaßnahmen

Vor der Einführung von Kurzarbeit sind alle weiteren Kompensationsmöglichkeiten (Abbau von Vorjahresurlaub, Überstundenkontingenten oder sonstigen Zeitguthaben) nach Maßgabe von § 96 SGB III auszuschöpfen, hiervon ausgenommen bleibt der Bestand der Langzeitkonten.
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§ 6
Zahlung des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld wird zum Zeitpunkt der üblichen monatlichen Entgeltzahlung durch den Dienstgeber gezahlt. Dies gilt unabhängig von dem Zahlungszeitpunkt durch die Agentur für Arbeit.
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§ 7
Zuschuss zum Kurzarbeitergeld

( 1 ) Diejenigen Mitarbeiter, die von der Kurzarbeit betroffen sind, erhalten vom Dienstgeber neben dem verkürzten Entgelt eine Aufstockung des von der Agentur für Arbeit zu erwartenden Kurzarbeitergeldes. Sie erfolgt für die Entgeltgruppen 1 bis 6 auf 100 Prozent, für die Entgeltgruppen 7 bis 9 auf 90 Prozent und für die Entgeltgruppen 10 bis 15 auf 80 Prozent der Nettoentgeltdifferenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Ist-Entgelt nach § 106 SGB III.
( 2 ) Der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wird zusammen mit der üblichen Entgeltauszahlung gezahlt. Dies gilt unabhängig von dem Zahlungszeitpunkt durch die Agentur für Arbeit.
( 3 ) Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung werden zu zahlende Vergütungen, Kurzarbeitergeld und Zuschuss gesondert ausgewiesen.
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§ 8
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Jahressonderzahlung

( 1 ) Für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist § 21 KAVO-MP in Verbindung mit § 20 KAVO-MP entsprechend anzuwenden.
( 2 ) Für die Anwendung sonstiger Bestimmungen bleiben die Kürzung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit und die sich daraus ergebende Minderung des Entgelts außer Betracht. Die Jahressonderzahlung wird aus dem Entgelt, das ohne Kurzarbeit zu gewähren wäre, berechnet.
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§ 9
Anzeigepflicht

Die Wirksamkeit von auf der Grundlage dieser Regelung abgeschlossenen Dienstvereinbarungen steht unter dem Vorbehalt eines Bescheides der Bundesagentur für Arbeit nach § 99 Absatz 3 SGB III, dass ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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§ 10
Kündigungen

Während der Kurzarbeit ist der Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen von Mitarbeitern, die sich in der Kurzarbeit befinden, nicht zulässig.“
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§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft und am 30. Juni 2022 außer Kraft.
Greifswald, 23. Februar 2022
Die Arbeitsrechtliche Kommission
Hartmut Dobbe
Vorsitzender
Az.: 3633-01 – DAR LS
*

Beschluss 2-2022
Arbeitsrechtliche Regelung
zur Änderung der Entgelttabelle der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP)
Vom 21. März 2022

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat folgende Arbeitsrechtliche Regelungen beschlossen:
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§ 1
Lineare Entgelterhöhung

Die Entgelte und Zulagen der Anlage 5 zur Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern vom 9. November 2012 (KABl. 2013 S. 39), die zuletzt durch Arbeitsrechtliche Regelung vom 14. Dezember 2021 (KABl. 2022 S. 77) geändert worden ist, werden linear um drei Prozent erhöht.
Entgelttabelle der KAVO-MP, ab 1. Januar 2022
(alle Beträge in €)
Entgeltgruppe
Grundentgelt
Entwicklungsstufen
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
15
4.715,78
5.228,65
5.428,46
6.107,86
6.627,39
6.970,03
14
4.276,17
4.735,75
5.008,85
5.428,46
6.061,24
6.404,90
13
3.949,79
4.376,08
4.602,54
5.055,46
5.688,23
5.949,32
12
3.590,12
3.969,78
4.522,60
5.002,17
5.628,29
5.905,77
11
3.456,90
3.829,90
4.103,00
4.522,60
5.128,73
5.406,05
10
3.337,01
3.696,69
3.969,78
4.242,86
4.769,06
4.894,00
9b
2.950,69
3.270,40
3.430,25
3.876,53
4.222,89
4.501,18
9a
2.950,69
3.270,40
3.327,23
3.439,73
3.877,54
3.961,31
8
2.777,52
3.077,24
3.217,10
3.343,68
3.476,88
3.576,80
7
2.604,32
2.877,42
3.070,57
3.203,79
3.310,38
3.410,28
6
2.557,71
2.830,79
2.970,68
3.097,21
3.190,46
3.283,72
5
2.451,15
2.710,92
2.837,45
2.977,34
3.070,57
3.137,18
4
2.331,25
2.577,67
2.744,22
2.844,11
2.937,36
2.997,33
3
2.297,94
2.544,38
2.604,32
2.724,23
2.804,15
2.870,76
2
2.124,77
2.337,89
2.411,18
2.484,44
2.630,96
2.797,50
1
1.891,64
1.924,93
1.971,56
2.004,86
2.111,44
Die Wechselschichtzulage nach § 8 Absatz 6 beträgt 139,86 € monatlich.
Die Wechselschichtzulage nach § 8 Absatz 6 beträgt 0,85 € pro Stunde.
Die Schichtzulage nach § 8 Absatz 7 beträgt 53,28 € monatlich.
Die Schichtzulage nach § 8 Absatz 7 beträgt 0,34 € pro Stunde.
Der kinderbezogene Entgeltbestandteil nach § 17 beträgt monatlich 124,16 €.
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§ 2
Betriebliche Altersversorgung

Die Kirchliche Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern vom 9. November 2012 (KABl. 2013 S. 39), die zuletzt durch Arbeitsrechtliche Regelung vom 14. Dezember 2021 (KABl. S. 77) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 26 Absatz 1a wird die Angabe „0,4 v.H.“ ersetzt durch die Angabe „0,6 v.H.“.
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§ 3
Inkrafttreten

Diese Arbeitsrechtlichen Regelungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
Güstrow, 21. März 2022
Die Arbeitsrechtliche Kommission
Hartmut Dobbe
Vorsitzender
Az.: 3633-01 – DAR LS
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Beschluss 3-2022
Arbeitsrechtliche Regelung
zur Änderung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP)
Vom 21. März 2022

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat folgende Arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
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§ 1
Änderung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern

§ 23 Absatz 2 Satz 2 der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern vom 9. November 2012 (KABl. 2013 S. 39), die zuletzt durch Arbeitsrechtliche Regelung vom 14. Dezember 2021 (KABl. 2022 S. 77) geändert worden ist, wird wie folgt neu gefasst:
„Auf Antrag des Mitarbeiters ist der zusätzliche Erholungsurlaub in Höhe des Urlaubsentgelts abzugelten.“
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Arbeitsrechtliche Regelung tritt am Tag nach der Verkündung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Güstrow, 21. März 2022
Die Arbeitsrechtliche Kommission
Hartmut Dobbe
Vorsitzender
Az.: 3633-01 – DAR LS
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Beschluss 4-2022
Arbeitsrechtliche Regelung
zur Änderung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP)
Vom 21. März 2022

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat folgende Arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
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§ 1
Änderung der Anlage 3 zur Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern

In § 7 der Anlage 3 zur Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern vom 9. November 2012 (KABl. 2013 S. 39), die zuletzt durch Arbeitsrechtliche Regelung vom 14. Dezember 2021 (KABl. 2022 S. 77) geändert worden ist, wird nach Absatz 4 folgender Absatz 5 angefügt:
„(5) Der Mitarbeiter erwirbt für volle Kalendermonate der Freistellung keinen Urlaubsanspruch.“
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Arbeitsrechtliche Regelung tritt am Tag nach der Verkündung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Güstrow, 21. März 2022
Die Arbeitsrechtliche Kommission
Hartmut Dobbe
Vorsitzender
Az.: 3633-01 – DAR LS

Pfarrstellenänderungen

Der Umfang der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Laurentius-Kirchengemeinde Lübeck, Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, wird von bisher 75 Prozent auf 100 Prozent erhöht;
Az.: 21 Kkr. Lübeck-Lauenburg Pfarrstellenplanung und -bewirtschaftung im Kkr. insgesamt – P Hl/P Kl
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Der Umfang der 3. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Laurentius-Kirchengemeinde Lübeck, Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, wird von bisher 75 Prozent auf 100 Prozent erhöht;
Az.: 21 Kkr. Lübeck-Lauenburg Pfarrstellenplanung und -bewirtschaftung im Kkr. insgesamt – P Hl/P Kl
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Die 8. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Laurentius-Kirchengemeinde Lübeck, Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, wird aufgehoben;
Az.: 21 Kkr. Lübeck-Lauenburg Pfarrstellenplanung und -bewirtschaftung im Kkr. insgesamt – P Hl/P Kl
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Die 9. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Laurentius-Kirchengemeinde Lübeck, Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, wird in „8. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Laurentius-Kirchengemeinde Lübeck“ umbenannt;
Az.: 21 Kkr. Lübeck-Lauenburg Pfarrstellenplanung und -bewirtschaftung im Kkr. insgesamt – P Hl/P Kl
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Die Pfarrstelle Hohenbollentin-Lindenberg, Pommerscher Ev. Kirchenkreis, wird mit Wirkung vom 1. November 2022 zur gemeinsamen Pfarrstelle (Pfarrsprengel) der Ev. Kirchengemeinden Beggerow und Hohenbollentin. Der Name der Pfarrstelle wird geändert in Beggerow-Hohenbollentin.
Az.: 20 Hohenbollentin-Lindenberg – P Kü/P Sc
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Die Ruhendstellung der 5. Pfarrstelle für Vertretungs- und Unterstützungsdienste im Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein wird mit Wirkung vom 1. Mai 2022 aufgehoben.
Az.: 20 KKr. Ostholstein-Vertretungsdienste (5) – P Bot/P Sc
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Der Stellenumfang der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Christophorus-Kirchengemeinde Laage, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, wird mit Wirkung vom 1. September 2022 auf 100 Prozent erhöht.
Az.: 21 Kkr. Mecklenburg – P Kü/P Ha

Pfarrstellenerrichtungen

Die 7. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag wird mit Wirkung vom 1. Mai 2022 errichtet.
Az.: 20 Kkr. Schleswig-Flensburg Dienstleistung mit besonderem Auftrag (7) – P Rö
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Die 8. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag wird mit Wirkung vom 1. Mai 2022 errichtet.
Az.: 20 Kkr. Schleswig-Flensburg Dienstleistung mit besonderem Auftrag (8) – P Rö
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Die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg für Schulseelsorge im Bereich der Ev. Schulstiftung und der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Schulträger wird mit Wirkung vom 1. August 2022 errichtet.
Az.: 21 Kkr. Mecklenburg – P Kü/P Ha

Pfarrstellenaufhebungen

Die Pfarrstelle Beggerow, Pommerscher Ev. Kirchenkreis, wird mit Wirkung vom 1. November 2022 aufgehoben.
Az.: 20 Beggerow – P Kü/P Sc
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Die Pfarrstelle Hohenbollentin-Lindenberg, Pommerscher Ev. Kirchenkreis, wird mit Wirkung vom 1. November 2022 aufgehoben.
Az.: 20 Hohenbollentin-Lindenberg – P Kü/P Sc
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Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hohen Sprenz/Kritzkow, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, wird mit Wirkung vom 1. September 2022 aufgehoben.
Az.: 21 Kkr. Mecklenburg – P Kü/P Ha
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Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ivenack, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, wird mit Wirkung vom 1. Juni 2022 aufgehoben.
Az.: 21 Kkr. Mecklenburg – P Kü/P Ha

III. Pfarrstellenausschreibungen

Pfarrstellen innerhalb
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland

In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Altona-Ost im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein ist die 1. Pfarrstelle für die Kirche der Stille im Umfang von 100 Prozent zum 1. Mai 2023 mit einer Pastorin oder einem Pastor (m/w/d) neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Wahl des Kirchengemeinderates.
Altona-Ost ist eine seit 2007 aus den Altonaer Gemeinden Christophorus-, St. Johannis- und Friedenskirche entstandene Großgemeinde (knapp 7000 Gemeindeglieder bei einer Wohnbevölkerung von ca. 38 000). Das Gemeindegebiet liegt zwischen den Bahnhöfen Altona, Holstenstraße, Sternschanze und Feldstraße. Inzwischen hat sich dieses Quartier zum Teil zu einem Szeneviertel gewandelt, in dem Sozialwohnungen zunehmend von Eigentumswohnungen verdrängt werden. Die drei Kirchengebäude stehen für das ausdifferenzierte Profil der Gemeinde:
Die Friedenskirche auf dem Gebiet von St. Pauli-Nord ist unsere Gemeindekirche, in der jeden Sonntag um 10 Uhr Gottesdienst gefeiert wird. Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen und Senioren findet in dieser Kirche statt. St. Johannis – Kulturkirche Altona ist ein Ort für Gottesdienste, Konzerte und Feste der Gemeinde, sowie für kulturelle und andere Veranstaltungen.
Die Christophoruskirche ist seit 2009 als „Kirche der Stille“ Ort für Stille – Weite – Rhythmus. Hier können Menschen Stille erleben, meditieren, beten, Kraft schöpfen sowie sich selbst und Gott begegnen. In regelmäßigen Angeboten können sie einen persönlichen Weg gehen, der Kraft, Orientierung und Halt im alltäglichen Leben bietet. Die Kirche ist montags bis freitags von 12 bis 18 Uhr für alle geöffnet, die einen Raum der Stille mitten in der Stadt suchen. Von Beginn des Projektes an hat sich der Kirchenkreis mit einem Dienstauftrag im Umfang einer halben Pfarrstelle in der Kirche der Stille engagiert. Dieses Konzept soll fortgeführt werden.
Wen wir suchen:
  • eine Pastorin bzw. einen Pastor mit einer eigenen spirituellen Praxis
  • Weiterbildung in einem spirituellen Bereich wie Kontemplation, Meditation im Herzensgebet, geistliche Begleitung und
  • Offenheit für interreligiösen Dialog
Was wir bieten:
  • einen attraktiven Arbeitsort in der Kirche der Stille
  • eine Dienstwohnung
  • Zeit und Unterstützung zum Ankommen
  • Raum für die Entwicklung eigener Formate
  • Kooperation mit dem Bereich Bildung des Kirchenkreises
  • ein intaktes Netzwerk von Seminarleiterinnen und -leitern und Ehrenamtlichen in der Kirche der Stille
  • ein großes Team von motivierten Haupt- und Ehrenamtlichen in der Gemeinde Altona-Ost und
  • speziell für die Kirche der Stille: Küsterin (mit einer halben Vollzeitstelle), Sekretärin für das Anmeldewesen u. a. (siebeneinhalb Wochenstunden), Reinigungskraft (sieben Wochenstunden)
Was Sie erwartet:
  1. Allgemeine Gemeindearbeit
    • Team der Haupt- und Ehrenamtlichen
    • Kirchengemeinderat und Ausschüsse
    • pastorale Grundversorgung im eigenen Bezirk
    • Vernetzung im Stadtteil
    • Gemeinschaftsaufgaben im Pfarrteam
  2. Inhaltliche Aufgaben in der Kirche der Stille
    • Weiterentwicklung des Profils der Kirche der Stille in der Kirchengemeinde und im Kirchenkreis
    • Gottesdienste, monatliches Friedensgebet, tägliche „Atempausen“, „Heilige Nächte“
    • Leitung eigener Meditationsseminare und –abende
    • Auszeittage für kirchliche Mitarbeitende
    • Vernetzung im Kirchenkreis und darüber hinaus
  3. Seelsorge und geistliche Begleitung
  4. Programmgestaltung für die Kirche der Stille
    • Lesen und Recherchieren von neuen Büchern und Blogs zum Thema Spiritualität
    • Referentinnen und Referenten gewinnen
    • Terminplanung für Seminare, Konzerte, Vorträge
  5. Organisation der Veranstaltungen
    • Absprache mit Referentinnen und Referenten, Anmeldewesen, Honorare abrechnen
    • Ehrenamtliche gewinnen und einsetzen für Begleitung der Veranstaltungen
    • Neue Seminare selbst begleiten (zur Qualitätssicherung und um selbst dazu zu lernen)
    • Vermietungen
  6. Öffentlichkeitsarbeit für die Kirche der Stille
    • Gebäudemanagement Christophoruskirche
    • Förderverein der Kirche der Stille
Bewerbungen sind zu richten an den Propst des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein – Propstei Altona-Blankenese , Herrn Propst Frie Bräsen, Max-Zelck-Straße 1, 22459 Hamburg. Auskünfte erteilen Propst Frie Bräsen, Tel.: 040 55 8220 206, die Vorsitzende des Kirchengemeinderates, Pastorin Vanessa von der Lieth, Tel.: 040 525 965 68 sowie der stellvertretende Vorsitzende des Kirchengemeinderates, Martin Schmincke, Tel.: 040 430 7258.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.gemeinde-altona-ost.de und www.kirche-der-stille.de.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15. Juli 2022.
Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Altona-Ost (1) – P Ha (P Kl)
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Im Pfarrsprengel der Ev.-Luth. Kirchengemeinden Bannesdorf und Petersdorf auf Fehmarn im Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Pfarrstelle mit einem Dienstumfang von 100 Prozent und mit Dienstsitz in Petersdorf zu besetzen. Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch Wahl der Kirchengemeinderäte.
Sie haben Lust auf Landleben? Sie haben Lust auf Meer? Sie können sich vorstellen unsere kirchliche Arbeit auf Fehmarn zu bereichern und mit uns voran zu bringen? Dann lesen Sie weiter!
Wir sind in unserem Pfarrsprengel zwei eigenständige Kirchengemeinden auf der Insel Fehmarn. Der Kirchengemeinde Petersdorf gehören rund 900 Gemeindeglieder an, der Kirchengemeinde Bannesdorf rund 500.
Besonders stolz sind wir in beiden Kirchengemeinden auf unsere Kirchen – beide Kirchen sind Schmuckstücke, die in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts erbaut wurden. Sie befinden sich in einem baulich guten Zustand. Die Bannesdorfer Kirche wurde erst im vergangenen Jahr aufwendig saniert. Das Bannesdorfer Gemeindehaus wurde 2017 erbaut und ist ein gerne und gut genutzter Treffpunkt der Kirchengemeinden. In Petersdorf steht der Umbau des Gemeindehauses bevor.
Neben zwei schönen Kirchen bieten unsere Gemeinden und die Insel aber noch vieles mehr:
  • Bei uns arbeiten hochmotivierte ehrenamtliche Mitarbeiter und engagierte Kirchengemeinderäte in beiden Gemeinden.
  • In beiden Gemeinden haben wir qualifizierte und zuverlässige Mitarbeiter (Gemeindesekretärin, Küster- und Friedhofsarbeiter, Kirchenmusiker).
  • Wir lieben Musik in vielfältigen Formen (Posaunenchor, Band, offenes Singen) und können in unseren Kirchen gut besuchte Konzerte von unterschiedlichen Interpretinnen und Interpreten in verschiedenen Stilen hören.
  • Die Pastorinnen und Pastoren pflegen „auf der Insel“ ihre Zusammenarbeit in einem „Inselkonvent“ und durch gemeinsame Projekte.
Außerdem bietet Fehmarn einen hohen Freizeit- und Erholungswert mit schönen Stränden, viel Natur, zahlreichen Sport-, Wassersport- und Freizeitangeboten. Auch für Familien hat die Insel eine gute Infrastruktur mit Kindergärten, allen Schulformen, Sportvereinen und diversen Freizeitangeboten bei attraktivem Inselklima. Petersdorf ist ein idyllischer, ländlicher Wohnort und das Zentrum des Inselwestens. Kindergarten, Arzt und Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig am Ort.
Wir wünschen uns,
  • dass in beiden Kirchengemeinden wöchentlich Gottesdienste stattfinden. Auch Amtshandlungen und Konfirmandenunterricht soll es in beiden Kirchengemeinden geben,
  • dass Sie den Prozess zur Regionenbildung in der Region Fehmarn mit begleiten und Ihren Gaben entsprechend fördern,
  • dass Sie Leitungskompetenz, Engagement und Leidenschaft für die Arbeit in unseren beiden Landgemeinden mitbringen. Dazu zählt neben der Leitung der beiden Kirchengemeinderäte auch die Leitung des Kindergartens in Petersdorf und der beiden Friedhöfe,
  • dass Sie Freude haben an der Arbeit mit Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlichen Milieus. Dazu gehört unserer Vorstellung nach auch eine ökumenische Offenheit. Besonders freuen würden wir uns, wenn wir eine Pastorin oder einen Pastor gewinnen könnten, der sich der Kinder- und Jugendarbeit in Petersdorf annehmen würde,
  • dass Sie sich hier wohlfühlen können und wir sind auch neugierig darauf, wie Sie im Rahmen dieses Stellenprofils eigene Schwerpunkte setzen werden.
Die Übernahme von Bereitschaftsdiensten im Rahmen der Notfallseelsorge des Kirchenkreises Ostholstein für Einsätze im häuslichen Bereich wird vorausgesetzt. Zu den pastoralen Aufgaben gehört es auch in der Rehabilitationsklinik „Live Challenge Fehmarn e.V., einer Einrichtung der Diakonie Schleswig-Holstein im Gemeindegebiet des Pfarrsprengels, zu Gesprächen über den christlichen Glauben einzuladen und einen guten Kontakt zur Leitung der Einrichtung zu pflegen.
Wir freuen uns auf eine Pastorin bzw. einen Pastor in unserem Pfarrsprengel, die bzw. der „mit Leib und Seele“ für die Kirchenarbeit in unseren Landgemeinden da ist und die bzw. der das Kirchenleben auf der Insel Fehmarn kreativ und tatkräftig mitgestaltet.
Derzeit sind beide Kirchengemeinderäte damit beschäftigt, für eine angemessene Wohnsituation der künftigen Pastorin, des künftigen Pastors in Petersdorf zu sorgen. Dazu werden wir bis zur Fertigstellung des künftigen Pastorats eine Wohnung anmieten, die Ihre familiäre Situation berücksichtigt. Der Neubau eines Wohnhauses oder der Umbau der Wohnung im Pastorat ist in Planung. Zwar wird so nach der Fertigstellung dieses Bauvorhabens ein Umzug in Petersdorf erforderlich, dies bietet aber auch die Chance, bei der Gestaltung des künftigen Pastorats eigene Wünsche mit einzubringen.
Wir würden uns freuen, Sie kennen zu lernen und loszulegen!
Nähere Auskünfte über die Pfarrstelle und unseren Pfarrsprengel erteilen:
  • Propst Dirk Süssenbach, Tel.: 04521 8005 302, E-Mail: propst.oldenburg@kk-oh.de.
  • unser Kirchenbüro, Tel.: 04372 209, E-Mail: st.johannis-fehmarn@outlook.de.
Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte per E-Mail (als pdf) oder per Post an folgende Adresse: Propst Dirk Süssenbach, Königstraße 8, 23730 Neustadt in Holstein, E-Mail: propst.oldenburg@kk-oh.de.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Die Bewerbungsfrist endet am 1. Juli 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Bannesdorf und Petersdorf Pfarrsprengel – P Sc
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Die Ev.-Luth. Emmaus-Kirchengemeinde Kiel im Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein sucht zum Januar 2023 eine Pastorin oder einen Pastor für die 1. Pfarrstelle (100 Prozent). Die neue Amtsperson sollte mit uns auf dem Wege sein und das Brennen im Herzen verspüren. Sie sollte die Botschaft des Evangeliums mit Eifer und Begeisterung verkündigen und „diejenigen, die zu Gottes heiligem Volk gehören, für ihren Dienst ausrüsten, damit die Gemeinde, der Leib von Christus, aufgebaut wird“ (Eph 4,12). Die Pfarrstelle ist durch Wahl des Kirchengemeinderates zu besetzen.
Die Emmausgemeinde erstreckt sich vom nördlichen Rand der Kieler Innenstadt bis an den Nord-Ostsee-Kanal und hat über 7000 Mitglieder. Mehr als ein Viertel davon ist zwischen 20 und 30 Jahre alt, was sich nicht zuletzt durch die unmittelbare Nähe zur Christian-Albrechts-Universität erklärt. Das Gemeindegebiet hat eine hohe Lebensqualität mit einer breiten Palette von Wohn- sowie Naherholungs- und Einkaufsmöglichkeiten. Neben Einrichtungen der beruflichen und politischen Bildung sind alle Schularten vorhanden. Hier steht in bevorzugter Wohnlage ein Einfamilienhaus mit Garten als Pastorat zur Verfügung.
Die Gemeinde hat drei zwischen 1966 und 1981 erbaute Kirchen und Gemeindehäuser, deren Unterhalt Kraft und Umsicht erfordern. Zugleich bieten diese viel und qualitätvollen Raum, um darin Glauben zu gestalten und neue Formen des Gemeindelebens zu erproben. Dazu zählen zwei moderne Kindertagesstätten in der Trägerschaft des Kitawerkes des Kirchenkreises; ebenso wie die vielen Gastgruppen (u. a. die Kieler Tafel, Selbsthilfe-, Theater- und Kreativ-Gruppen, ein Kammerorchester) ermöglichen diese immer wieder neue Begegnungen. Wir pflegen gute Nachbarschaft mit einem Altenheim, der Lubinus-Klinik, der katholischen und den evangelischen Gemeinden in der Region.
Menschen- und fehlerfreundlich nimmt der engagierte Kirchengemeinderat mit Mut, Humor und Frustrationstoleranz die geistliche Leitung der Gemeinde wahr. Regelmäßige externe Moderation unserer Klausuren und Studientage prägt das gemeinsame Wirken, das auch in einer bewährten Ausschussarbeit zum Ausdruck kommt. An der Seite des Kirchengemeinderats bringen sich 14 haupt- und nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und viele Ehrenamtliche tatkräftig in den Entwicklungsprozess der Gemeinde ein und geben ihr ein unverkennbares Gesicht. Die vielfältige Kirchenmusik verleiht Gottesdiensten und Veranstaltungen jeweils eine besondere Note. Eine Pastorin (halbe Stelle) und ein Pastor (volle Stelle) sind neugierig auf die dritte Person im Pfarrteam.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.emmaus-kiel.de sowie telefonisch durch Pastor Michael Schwer, Tel.: 0431 305 298 91 und den stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchengemeinderats, Herrn Dr. Carsten-Patrick Meier, Tel.: 0431 530 496.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind zu richten an den Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Emmaus-Kirchengemeinde, Kiel über die Pröpstin des Kirchenkreises Altholstein – Propstei Nord – Falckstr. 9, 24103 Kiel.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15. Juli 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Emmaus Kiel (1) – P Ha
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Im Pfarrsprengel der Ev.-Luth. Kirchengemeinden Grabow und Neese im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg in der Propstei Parchim, Kirchenregion Ludwigslust-Dömitz, ist nach Pensionierung des bisherigen Pfarrstelleninhabers die Pfarrstelle (100 Prozent) zum 1. Februar 2023 durch Wahl der Kirchengemeinderäte neu zu besetzen.
Herzlich willkommen in Grabow, der „bunten (Fachwerk-)Stadt an der Elde“!
Die Kirchengemeinde Grabow bildet zusammen mit der Kirchengemeinde Neese einen Pfarrsprengel. Wir wünschen uns eine Pastorin bzw. einen Pastor (m/w/d), die oder der Lust hat, das Leben in unseren Gemeinden, Kommunen und der Kirchenregion mitzugestalten.
Folgende Aufgabenbereiche sehen wir:
  • lebensnahe Verkündigung in Gottesdiensten sowie zu biografischen und familiären Anlässen,
  • Vorsitz in den Kirchengemeinderäten,
  • Konfirmandenarbeit im Team,
  • aufsuchende Seelsorge,
  • Gestaltung von Andachten in Seniorenheimen,
  • Mitgestaltung der gemeindlichen und regionalen Entwicklung,
  • Zusammenarbeit im Pastorenteam der Region,
  • Kontaktpflege zu Stadt und Kommunen.
Grabow ist eine traditionsreiche Kleinstadt im Südwesten Mecklenburgs an der Landesgrenze zu Brandenburg. Sie liegt an der Elbe-Müritz-Wasserstraße und ist von Wäldern umgeben. In der Stadt gibt es mehrere Kitas sowie eine Grund- und eine Regionalschule. Das Gymnasium befindet sich im sieben Kilometer entfernten Ludwigslust. Auch sonst weist Grabow eine gute Infrastruktur mit mehreren Arzt- und Zahnarztpraxen, Pflegeheimen, Betreutem Wohnen, Tages- und ambulanter Pflege sowie vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten auf und ist Sitz der Amtsverwaltung.
Zum Gebiet des Pfarrsprengels gehören außer der Stadt mit ihren Ortsteilen Wanzlitz, Fresenbrügge, Winkelmoor und Heidehof auch die Kommunen Kremmin (mit Beckentin), Karstädt und Prislich (mit Neese) sowie das Dorf Güritz. Von den rund 6500 Einwohnern in diesem Bereich sind 1200 evangelische Gemeindeglieder.
Zentren des Pfarrsprengels sind die Stadtkirche St. Georg sowie das benachbarte Gemeindehaus St. Georg (2007 saniert), in dem sich das Gemeindebüro, das Amtszimmer der Pastorin bzw. des Pastors, Gemeinderäume sowie Räume für die Kinder- und Jugendarbeit befinden. Zum Pfarrsprengel gehören weiter die Dorfkirchen in Neese und in Karstädt, sowie die kirchlichen Friedhöfe in Grabow und Neese.
Es erwarten Sie:
  • zwei engagierte, aufgeschlossene Kirchengemeinderäte,
  • ein Team kompetenter haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter (Gemeindediakon, Küsterin, Friedhofsmitarbeiter, ehrenamtliche Gemeindesekretärin),
  • mehrere ehrenamtliche Organisten,
  • zahlreiche weitere Ehrenamtliche,
  • ein aktives Gemeindeleben, das sich beispielsweise zeigt im Arbeitslosenfrühstück, dem Kirchencafé, dem Posaunen- und Kirchenchor, den Kinder- und Jugendgruppen sowie einem Seniorenkreis,
  • eine gute Zusammenarbeit mit der Stadt und den Kommunen sowie ihren Einrichtungen,
  • eine enge Zusammenarbeit in der Kirchenregion,
  • ein Amtszimmer im Gemeindehaus,
  • eine Dienstwohnung, die die Stadt Grabow aufgrund einer Vereinbarung mit der Ev. Kirche in angemessener Größe zur Verfügung stellt. Bei der Auswahl der Wohnung können die Bedürfnisse der bzw. des zukünftigen Pfarrstelleninhaberin bzw. Pfarrstelleninhabers berücksichtigt werden.
Wir wünschen uns von Ihnen:
  • Freude am Umgang mit Menschen aller Altersgruppen,
  • Kreativität und Ideenreichtum für die Gestaltung der Gottesdienste und des Gemeindelebens,
  • Bereitschaft zum Zugehen auf nicht religiös gebundene Menschen,
  • ein Gespür für das Bewahren sinnvoller Traditionen und die Fähigkeit, dies mit Neuem zu verknüpfen,
  • Teamkompetenz und die Bereitschaft zur Übernahme von Leitungsaufgaben,
  • Unterstützung der kirchenmusikalischen Arbeit der Gemeinde,
  • Kenntnisse im IT Bereich und im Umgang mit neuen Medien.
Informieren Sie sich gern auf unserer Homepage www.kirchegrabow.de und vereinbaren Sie mit uns einen Vor-Ort-Termin!
Nähere Auskünfte erteilen:
  • stellvertretende Vorsitzende des Kirchengemeinderats Grabow, Frau Simone Koltzau, Tel.: 0387 5623 466, E-Mail: simone.koltzau@hotmail.de,
  • stellvertretender Vorsitzender des Kirchengemeinderats Neese, Herr Thomas Berlin, Tel.: 0387 5656 882, E-Mail: Thberlin70@gmail.com.
Ihre vollständige Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte über den Propst des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg, Propstei Parchim, Herrn Propst Dirk Sauermann, Lindenstr. 1, 19370 Parchim, an den Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinden Grabow und Neese, z. H. von Frau S. Koltzau und Herrn Th. Berlin, Kirchenplatz 2, 19300 Grabow.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Grabow und Neese – P Ha
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In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harksheide in Norderstedt im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein ist die dritte Pfarrstelle mit einem Stellenumfang von 50 Prozent vakant. Aus familiären Gründen wechselte die bisherige Stelleninhaberin ihre Position. Die freie Stelle soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer Pastorin oder einem Pastor (m/w/d) besetzt werden. Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch Wahl durch den Kirchengemeinderat. Ein Pastorat ist vorhanden.
Die Stadt Norderstedt mit über 80 000 Einwohner bzw. Einwohnerinnen liegt im Süden Schleswig-Holsteins in unmittelbarer Nähe zu Hamburg. Die lebendige Stadt mit guter Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel bietet vielfältige Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten vom Wochenmarkt bis zum Einkaufszentrum. In Norderstedt sind alle Schularten vorhanden. Im Stadtgebiet befinden sich elf Kirchengemeinden, darunter fünf Ev.-Luth. Gemeinden.
Die Kirchengemeinde mit ihren ca. 5000 Gemeindegliedern hat zwei große Zentren, die Falkenbergkirche mit der angeschlossenen Familienbildungsstätte sowie verschiedenen diakonischen Beratungsstellen und die Albert-Schweitzer-Kirche, die als Gemeindezentrum gebaut ist. Jung und Alt leben in unserer Kirchengemeinde zusammen. Zudem ist die Kirchengemeinde gut in der Stadt vernetzt und engagiert sich in der Flüchtlingsarbeit im Café für Geflüchtete an der Falkenbergkirche sowie in der ökumenischen Zusammenarbeit. Es gibt viele Gruppen und Kreise für alle Altersstufen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, die von einer Pastorin bzw. Ehrenamtlichen geleitet werden. In der Kirchengemeinde arbeitet ein engagiertes Team, bestehend aus 2,5 Pfarrstellen, einer Kirchenmusikerin (100 Prozent), einem Hausmeister und Küster (100 Prozent), einem Gemeindepädagogen (75 Prozent) und einer Gemeindesekretärin (75 Prozent).
Gesucht wird eine engagierte Pastorin oder ein engagierter Pastor, die oder der
  • sich zuallererst auf die Zusammenarbeit im Pfarrteam sowie mit allen Haupt- und Ehrenamtlichen freut,
  • gerne in vielfältiger Weise alternierend an zwei Predigtstätten Gottesdienste feiert,
  • die religionspädagogische Begleitung von Kindertagesstätten und Grundschulen mit der regelmäßigen Feier von Andachten und Gottesdiensten ausfüllt,
  • Lust auf die Weiterentwicklung eines Standortes mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendarbeit hat,
  • das vorhandene Angebot unterstützt und gleichzeitig Möglichkeiten nutzt, Neues zu entwickeln und eigene Akzente zu setzen.
Eine konkrete neue Aufgabenaufteilung im Pfarrteam kann erfolgen.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte an Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, Max-Zelck-Str. 1, 22459 Hamburg, E-Mail: propst.melzer@kirchenkreis-hhsh.de.
Die Bewerbungsfrist endet am 8. Juli 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse. Weitere Informationen finden Sie unter www.kirche-harksheide.de.
Auskünfte erteilen Pastorin Antje M. Mell, Tel.: 040 570 183 79 und Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer, Tel.: 040 558 220 208.
Az.: 20 Harksheide (3) – P Rö
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In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Oldesloe im Ev.- Luth. Kirchenkreis Plön-Segeberg ist die 2. Pfarrstelle im Stellenumfang von 100 Prozent vakant und zum nächstmöglichen Termin mit einer Pastorin bzw. mit einem Pastor (m/w/d) zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch bischöfliche Ernennung.
Die freundliche und lebendige Kreisstadt Bad Oldesloe liegt mit ihren 25 000 Einwohnern in der Metropolregion Hamburg, direkt zwischen Hamburg und Lübeck. Als Stadt an Beste und Trave bietet sie Naturerlebnisse und vielfältige Freizeitangebote. Sie verfügt auch über ein reichhaltiges kulturelles Angebot – vom Kino bis zum Kabarett. Es gibt hervorragende Bahn- und Autobahnanbindung in alle Richtungen. Verschiedene Kindertageseinrichtungen und alle Schularten sind vor Ort vorhanden.
Die Kirchengemeinde Oldesloe umfasst das Stadtgebiet und die umliegenden Gemeinden und hat derzeit etwa 12 500 Gemeindeglieder. Zurzeit sind sechs Pastorinnen und Pastoren in ihr tätig (2030 werden es viereinhalb Stellen sein), die eng als Team zusammenarbeiten. Verwaltungs- und Leitungsaufgaben sind im Stellenumfang enthalten und werden im Pfarrteam geteilt.
Wir bieten:
  • Arbeit in einem Team, in dem sich verschiedene Talente und Gaben ergänzen,
  • ein vielfältiges kirchliches Leben in einer volkskirchlich geprägten Gemeinde, getragen von vielen Ehren- und Hauptamtlichen mit einem jungen und engagierten Kirchengemeinderat,
  • ein breit gefächertes kirchenmusikalisches Angebot mit einem A- und einem B- Kirchenmusiker, die sich u. a. in vielen Chören (vom klassischen Buxthehudechor über das Chörchen (Gospel), vom Kinder-, Jugend- und 69er-Chor bis hin zur Band engagieren,
  • eine lebendige Posaunenarbeit,
  • eine Kinder- und Jugendarbeit, die von der offenen Jugendarbeit bis hin zur Teamerschulung und Kinderkirche vieles umfasst und von insgesamt fünf Hauptamtlichen und vielen Ehrenamtlichen getragen wird,
  • ein gut ausgestattetes Kirchenbüro, das an allen Wochentagen besetzt ist,
  • gute Beziehungen zu den kommunalen und ökumenischen Partnern vor Ort, z. B. zu den sieben Altenheimen. Eine enge Bindung an die sechs Kindertagesstätten der Kirchengemeinde, die ab 2023 in Trägerschaft des Kirchenkreises übergehen werden,
  • als Predigtstellen die Oldesloer Stadtkirche Peter-Paul, die Christuskirche in Rethwisch und die Martin-Luther-Kirche in Tralau,
  • drei Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft mit einem hauptamtlichen Leitungsteam,
  • Offenheit für neue Impulse,
  • vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten,
  • ein gut ausgestattetes Pastorat (u. a. sind Glasfaseranschluss und zwei Ladesäulen für Elektroautos vorhanden) mit kleinem Garten, das voraussichtlich im März 2023 frisch renoviert und bezugsfertig ist. Als Zwischenlösung würden wir zunächst Räumlichkeiten anmieten. Das Pastorat liegt im Zentrum eines Wohngebietes und ist mit dem Gemeindehaus „Haus der Kirche“ im Westen von Bad Oldesloe baulich verbunden.
Wir freuen uns auf eine Pastorin oder einen Pastor,
  • die bzw. der in einem persönlich geprägten Glauben verwurzelt ist und ein inspirierendes theologisches Profil mitbringt. Wichtig sind uns Gottesdienste und Amtshandlungen, die mit Herz und geistlicher Tiefe in den Alltag der Menschen ausstrahlen.
  • die bzw. der Freude an der Arbeit im Team mitbringt und es als Vorteil ansieht, durch die Vielfalt des Pfarrteams Menschen mit vielen verschiedenen Glaubensprägungen und in unterschiedlichen Lebenssituationen begleiten zu können.
  • für die bzw. den strukturiertes Arbeiten und Leitungskompetenz selbstverständlich sind, ebenso wie die Bereitschaft, sich selbst und die eigene Arbeit zu reflektieren.
  • die bzw. der Lust hat, den Bezirk und die Gemeinde durch unterschiedliche Angebote zu prägen und Kirche vor Ort zu gestalten und fortzuentwickeln.
Für ein Kennenlernen der Gemeinde stehen unsere Türen offen. Besuchen Sie uns gern – auch auf unserer Website www.kirche-oldesloe.de.
Weitere Auskünfte erteilen:
Propst Dr. Daniel Havemann, Tel.: 04551 9636 420, E-Mail: propst.havemann@kirche-ps.de und Pastor Diethelm Schark, Tel.: 04531 1689 940, E-Mail: dschark@kirche-oldesloe.de.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an Bischof Gothart Magaard, Plessenstraße 5a, 24837 Schleswig.
Auf diese Stelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen. Ablauf der Bewerbungsfrist ist der 30. Juni 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang an der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Oldesloe (2) – P Sc
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In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Owschlag im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde (Propstei Eckernförde) wird die 1. Pfarrstelle (100 Prozent) durch Stellenwechsel des Stelleninhabers vakant und ist frühestens zum 1. November 2022 mit einer Pastorin oder einem Pastor oder einem Pastorenehepaar neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Wahl des Kirchengemeinderates.
Zur Kirchengemeinde Owschlag (ca. 2100 Gemeindeglieder) gehören der ländliche Zentralort Owschlag, sowie die Dörfer Ramsdorf, Sorgwohld, Steinsieken und Boklund. Mit der Nachbargemeinde Hütten besteht ein Kooperationsvertrag für die gemeinsame Jugendarbeit (Instagram: @ev_jugend_huetten_owschlag). Gemeinsam wird die Stelle eines Jugendmitarbeiters (Gemeindepädagoge bzw. Diakon, 50 Prozent) finanziert. Die Region „Hüttener Berge“ (Owschlag, Hütten, Bünsdorf, Kosel) bereitet in einem moderierten Prozess die Bildung eines Pfarrsprengels vor.
Owschlag liegt im Naturpark Hüttener Berge zwischen Schleswig und Rendsburg. Das Ostseebad Eckernförde liegt 20 Kilometer entfernt. In der Gemeinde Owschlag sind Krippe, Kindergarten, Grundschule, Arzt- und Zahnarztpraxis, Apotheke, Bäcker und ein Supermarkt vorhanden – die Lebensqualität ist hoch. Zur Gemeinschaftsschule nach Kropp fährt ein Schulbus, die Gymnasien in Rendsburg oder Schleswig sind gut mit der Regionalbahn zu erreichen. Mit der direkten Anbindung an A7 und B77 sowie einem eigenen Bahnhof (Strecken Kiel/Husum und Flensburg/Hamburg) zieht der Ort zunehmend junge Familien und Pendler an. Das gesellschaftliche Leben wird von Sportvereinen, Feuerwehr, Volkshochschule, DRK und Gewerbeverein in vielfältiger Weise geprägt. Die Kooperation zwischen der Kirchengemeinde einerseits und kommunalen und kulturellen Vertreterinnen und Vertretern andererseits wird geschätzt und gesucht.
Predigtstätte ist die erst 2010 umgebaute und grundsanierte Erlöserkirche aus dem Jahr 1961. Sie verfügt neben einer zeitgemäßen Mikrofonanlage über ein hochwertiges Stagepiano und eine neue Babel-Orgel (2010). Mit ihrer hellen Atmosphäre sowie der Verbindung von Stühlen und klassischen Kirchenbänken bietet sie ein einladendes Ambiente für verschiedenste Anlässe – Kirchenübernachtungen, Trauerfeiern, Konzertveranstaltungen sind im gut beheizbaren Raum ebenso möglich wie Agapefeiern oder klassische Gottesdienste.
Das Pastorat (135 Quadratmeter) mit abgegrenztem und nicht einsehbarem Garten bildet mit dem Gemeindehaus und dem großzügigen Außengelände nah am Kirchgebäude eine einladende Einheit. Das Pastorat (Baujahr 1926) wurde kontinuierlich instandgehalten (Fenster, Bad 2015) und wird zum Amtsantritt des künftigen Stelleninhabers bzw. der künftigen Stelleninhaberin in Absprache renoviert.
Wir bieten Ihnen:
  • einen engagierten, hilfsbereiten und arbeitsfähigen Kirchengemeinderat, der im Jahr 2022 angekommen ist und in dem alle etwas zum Gelingen beitragen,
  • Freiraum für und Neugier auf die Begabungen und Interessen der zukünftigen Stelleninhaberin bzw. des zukünftigen Stelleninhabers,
  • eine Veränderungen gegenüber aufgeschlossene Gemeinde,
  • ein frisch saniertes und zeitgemäßes Gemeindehaus, das Platz für neue Ideen bietet,
  • sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden, dem Kirchengemeinderat, und im Pfarrteam der Region,
  • ein gut geführtes Gemeinde- und Friedhofsbüro, einen kompetenten Hausmeister und Friedhofswart, sowie eine nebenamtliche C-Kirchenmusikerin (sechs Stunden), mit großer musikalischer Bandbreite, die auch den Frauenchor leitet,
  • eine Vielzahl engagierter Ehrenamtlicher (u. a. in der Seniorenarbeit, beim Besuchsdienst und im Team in der Kinder- und Jugendarbeit),
  • guten Kontakt zur kommunalen Gemeinde und voraussichtlich einen Kooperationsvertrag für den Friedhof (zurzeit in Umsetzung).
Wenn Sie
  • Freude an der Arbeit mit Menschen haben,
  • sich mit uns gemeinsam auf die Suche machen mögen, wie Kirche im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung gelebt werden kann,
  • Freude daran haben, Gottesdienste mit der Gemeinde zu feiern und auch daran, alternative Gottesdienstformen zu entwerfen und durchzuführen,
  • Lust darauf haben, Menschen die frohe Botschaft des Glaubens kreativ und zeitgemäß zu erschließen – für Owschlag und in Abstimmung mit den Kolleginnen bzw. Kollegen in der Region Hüttener Berge,
  • nicht alles selbst machen, sondern es Ihnen gelingt, Menschen für Projekte zusammenzuführen oder als Ehrenamtliche zu gewinnen,
  • sensibel mit unterschiedlichen Zielgruppen und Milieus umgehen können,
  • teamfähig und kommunikativ sind und
  • ein „offenes Ohr“ haben für die Anliegen von Gemeindemitgliedern und Mitarbeitenden,
dann freuen wir uns sehr auf ein Gespräch mit Ihnen und auf Ihre Bewerbung!
Im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde wird die Fort- und Weiterbildung der Pastorinnen und Pastoren ausdrücklich gefördert. Die Bereitschaft zur Übernahme von Diensten in der Notfallseelsorge im häuslichen Bereich wird in unserem Kirchenkreis vorausgesetzt.
Auskünfte über die ausgeschriebene Stelle erteilen Ihnen der Propst des Kirchenkreises (Propstei Eckernförde), Sönke Funck, Tel.: 04331 5903 112, E-Mail: soenke.funck@kkre.de sowie die stellvertretende Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Antje Michel-Sander, Tel.: 04336 994 726. Ebenso steht Pastor Christian Bingel (Kirchengemeinderatsvorsitzender), Tel.: 04336 3238, für Auskünfte bereit.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Die Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen ist zu richten über den Propst des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde, Herrn Propst Sönke Funck, An der Marienkirche 7–8, 24768 Rendsburg, an den Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Owschlag, Kirchenweg 5, 24811 Owschlag.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Owschlag – P Ha
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In der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Schnelsen (Hamburg-Schnelsen) im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein ist die dritte Pfarrstelle im Umfang von 50 Prozent zum nächstmöglichen Termin neu zu besetzen. Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch bischöfliche Ernennung.
Die Kirchengemeinde Schnelsen hat zurzeit etwa 7000 Gemeindeglieder bei einer Bevölkerung von insgesamt etwa 30 000 Personen im Stadtteil. An den beiden Predigtstätten, der Adventskirche am Kriegerdankweg (Bartningkirche, geweiht 1949) und dem Christophorushaus am Anna-Susanna-Stieg (seit 1962, Eröffnung des Gemeindezentrums 1974), stehen einladende Räume mit moderner Ausstattung und aktueller Technik für die Arbeit zur Verfügung.
Zurzeit gibt es drei weitere Pfarrstellen (jeweils 100 Prozent), eine hauptamtliche und eine nebenamtliche Kirchenmusikerin, eine Gemeindepädagogin für die Kinder- und Jugendarbeit und die Schulkooperationen, zwei Gemeindesekretärinnen und einen Küster. Die Arbeit wird von dem freundlichen Büroteam und zahlreichen Ehrenamtlichen in vielen Bereichen unterstützt. An beiden Standorten gibt es jeweils eine Kindertagesstätte. Wir fördern den Gedanken der Inklusion. Die ökumenischen Beziehungen in der Region und darüber hinaus sind uns wichtig und wertvoll.
Schnelsen liegt im Nordwesten von Hamburg. Die Wohnstruktur ist gemischt, mit einem großen Anteil an familienfreundlichen Wohnlagen. Alle Schulformen sind problemlos zu erreichen, Grundschulen und eine Stadtteilschule sind vor Ort. Die Verkehrsanbindung an die City ist gut, viele Einkaufsmöglichkeiten und ein reges Kulturleben machen den Stadtteil lebendig und attraktiv. Die Lage Schnelsens am Stadtrand und die Nähe zum Niendorfer Gehege bieten gute Erholungsmöglichkeiten. In Schnelsen gibt es traditionell orientierte Kirchenmitglieder, Menschen, die moderne Formen der Gemeindearbeit schätzen und Kirchenferne, die mit Interesse an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen und die gemeindliche, diakonische Arbeit unterstützen.
Wir wünschen uns einen Pastor (m/w/d), der
  • bereit ist, Menschen in der dritten und vierten Lebensphase zu begleiten. Hier gilt es mit Blick auf das Bestehende Neues zu gestalten; dazu gehört auch, die guten Kontakte zu verschiedenen Seniorenwohneinrichtungen zu pflegen.
  • die Arbeit mit Ehrenamtlichen fördert und begleitet. Unser Kirchenkreis bietet mit der Fachstelle Älter werden eine kompetente Unterstützung.
  • Freude an der Teamarbeit und an der Verantwortung für ein gelingendes Miteinander hat.
  • Freude an klassischer pastoraler Arbeit lebt.
  • Wert legt auf die Vernetzung mit anderen Arbeitsbereichen.
Ein Pastorat ist nicht vorhanden, der Kirchengemeinderat ist bei der Suche einer Dienstwohnung behilflich.
Sie möchten mehr wissen? Uns kennenlernen? Nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:
  • Pastorin Annkatrin Kolbe, die Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Tel.: 040 419 180 23; E-Mail:kolbe@kircheschnelsen.de,
  • Rosalinde Kiel, stellvertretende Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Tel.: 040 559 292 29, E-Mail: kiel@kircheschnelsen.de,
  • Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer, Tel.: 040 558 220 208, E-Mail: propst.melzer@kirchenkreis-hhsh.de.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen. Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte über Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer (Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, Max-Zelck-Str. 1, 22459 Hamburg) an Bischöfin Kirsten Fehrs, Bischofskanzlei, Shanghaiallee 12, 20457 Hamburg, E-Mail: bischoefin.fehrs@nordkirche.de.
Die Bewerbungsfrist endet am 8. Juli 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Schnelsen (3) – P Rö
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In der Kirchengemeinde Stockelsdorf im Kirchenkreis Ostholstein, Propstei Eutin, ist die dritte Pfarrstelle (100 Prozent) durch Wahl des Kirchengemeinderats neu zu besetzen.
Stockelsdorf ist eine attraktive Großgemeinde mit dörflichem Charakter und liegt zwischen Bad Schwartau und Lübeck, inmitten von Marmelade und Marzipan. Die Ostsee ist 20 Autominuten entfernt. Gut erreichbar sind die Hansestädte Lübeck und Hamburg mit ihrem reichen kulturellen Leben.
In Stockelsdorf kennt man einander und lebt gute nachbarschaftliche Beziehungen. Insgesamt wächst hier die Einwohnerzahl stetig, viele junge Familien siedeln sich an. Grundschulen und eine Gemeinschaftsschule befinden sich in Stockelsdorf, die Gymnasien werden in den benachbarten Städten besucht.
Zur Kirchengemeinde Stockelsdorf, mit den Dörfern Eckhorst und Groß Steinrade, gehören 7200 Gemeindemitglieder – bei einer Population von 17 000 Menschen. Junge und Alte, viele Familien mit Kindern, Singles, Paare, Seniorinnen bzw. Senioren leben hier. Durch die fünf Kindertagesstätten in kirchlicher Verantwortung haben wir frühen Kontakt zu Kindern und ihrem familiären Umfeld – und damit eine nachwachsende Gemeinde.
Unser Gemeindeleben ist geprägt von gegenseitiger Wertschätzung und Freiheit. Die Kirchengemeinde ist sehr bewusst Kirche im Zusammenspiel mit allen, die das kulturelle, religiöse, gesellschaftliche Leben mitgestalten. Es gibt eine gute und verbindliche Zusammenarbeit mit der Kommunalgemeinde, mit den Tätigen in Politik, Kultur und Wirtschaft sowie eine stabile Vernetzung mit den vielen Vereinen, Verbänden (wie Feuerwehr und Deutsches Rotes Kreuz) und den sozialen Einrichtungen vor Ort. Mit unseren über hundert Mitarbeitenden sind wir ein großer Arbeitgeber in Stockelsdorf.
Offene Räume, offene Türen!
Als Kirchengemeinde wollen wir für die Menschen in Stockelsdorf und Umgebung Gastgeberinnen bzw. Gastbeber sein. Wir geben Raum für Gemeinschaft, eigenes Engagement und für die Suche nach einem Glauben, der im Leben hilft und stärkt. Frisches und Neues ist stets willkommen, wir möchten Menschen mit ihren Begabungen einladen, sich für Stockelsdorf einzusetzen.
Lassen Sie sich einladen, seien Sie neugierig auf uns, bewerben Sie sich auf diese Pfarrstelle!
Wir erwarten diese Kompetenzen:
  • geistliche Präsenz in Gottesdienst und Seelsorge,
  • Team- und Koordinationsfähigkeit,
  • Leitungskompetenz, möglichst Erfahrung mit Kita und Finanzen,
  • Freude an religionspädagogischer Arbeit,
  • eine offene, klare und freundliche Kommunikation,
  • Einbeziehen und Motivieren von Menschen aus unterschiedlichen Bereichen,
  • Belastbarkeit und Gelassenheit,
  • Kreativität,
  • organisatorische und konzeptionelle Fähigkeiten.
Folgende Aufgabenbereiche stellen sich:
  • lebensnahe Verkündigung in unseren Gottesdiensten,
  • zusammen mit dem Leitungsteam: Personalführung, Verwaltungstätigkeiten, Ausschussarbeit im Kirchengemeinderat,
  • viele Taufen, Trauungen, Beerdigungen,
  • Konfirmandinnen- bzw. Konfirmandenarbeit im Team mit Diakoninnen bzw. Diakonen, Kolleginnen bzw. Kollegen,
  • pastorale Begleitung der Kitas und Schulen, Arbeit mit Kindern und Familien,
  • Seniorinnen- bzw. Seniorenarbeit,
  • Bildungsangebote,
  • die Gemeinde zukunftsfähig weiter entwickeln – auch digital,
  • sich in Stockelsdorf und in der Region einbringen und vernetzen,
  • Übernahme von Notfallseelsorge-Diensten.
Wir zeichnen uns aus durch:
  • eine Dienstgemeinschaft mit Diakoninnen bzw. Diakonen, Kirchenmusikerinnen bzw. -musikern und (mit Ihnen) drei Pastorinnen bzw. Pastoren (eine zweite diakonische Stelle ist zurzeit ausgeschrieben),
  • fünf Verwaltungs- bzw. Leitungskräfte, die das Gemeindeleben und die Finanzen koordinieren sowie die Leitung der Kindertagesstätten und des Friedhofs innehaben,
  • zwei Küster, die zugleich als Hausmeister in den Kitas arbeiten,
  • fünf große Kindertagesstätten und einen Friedhof in kirchengemeindlicher Trägerschaft,
  • eine enge Zusammenarbeit zwischen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen,
  • kurze Wege,
  • eine zukunftsgerichtete Arbeit mit einem engagierten Kirchengemeinderat und Mitarbeitenden, die offen für neue Ideen und Herausforderungen, zu konzeptioneller Zusammenarbeit und zügiger Umsetzung unserer Ideen sind,
  • ein neues, zielgruppenorientiertes Gottesdienstangebot, das sich seit Anfang dieses Jahres in einer Erprobungsphase befindet,
  • eine tolle Kamera-Anlage in der Kirche, mit der wir uns mit digitalen Gottesdiensten und Andachten auf den Weg machen,
  • eine 120 Jahre alte neogotische Kirche in baulich gutem Zustand, inklusiv, mit genügend Raum für Krabbelgottesdienste, Taizé-Gebet, Kinderspielecke, Kirchenkaffee,
  • drei geräumige und schöne Gemeindehäuser; eines wird mit weiteren Trägern zu einem Beratungszentrum entwickelt und umgestaltet,
  • den bereits vor 15 Jahren abgeschlossenen gelungenen Fusionsprozess,
  • die bereits vollzogene Erfüllung des Stellenschlüssels (Pfarrstellenrahmenplan 2025),
  • gute Ausstattung und Ressourcen,
  • Raum und Offenheit für eigene Schwerpunkte und Ideen.
Einen Überblick über die gemeindlichen Aktivitäten und weitere Infos bieten unsere Homepage www.kirche-stockelsdorf.de und unser Youtube-Kanal „Kirchengemeinde Stockelsdorf“.
Wir stellen zur Verfügung:
  • ein geräumiges Pastorat – auch für Familien geeignet – mit Obstgarten,
  • ein großes Amtszimmer,
  • eine zeitgemäße Ausstattung mit Arbeits- und Kommunikationsmitteln.
Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung:
Propst Peter Barz, Tel.: 04521 8005 203, E-Mail: propst.eutin@kk-oh.de, stellvertretende Vorsitzende des Kirchengemeinderats Pastorin Almuth Jürgensen, Tel.: 0451 209 545 90 oder 01522 1512 871, E-Mail: info@kirche-stockelsdorf.de sowie die Kolleginnen, siehe www.kirche-stockelsdorf.de.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wir freuen uns über die Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen an Propst Peter Barz, Schlossstraße 13, 23701 Eutin. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang bei der angegebenen Adresse.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Az.: 20 Stockelsdorf (3) – P Bot/P Sc
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Im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein ist die 2. pröpstliche Pfarrstelle zum 1. Mai 2024 vakant. Die Wahl einer Pröpstin bzw. eines Propstes durch die Kirchenkreissynode wird jedoch deutlich vor dem Ende der Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers stattfinden. Nach der Wahl zur Besetzung der 2. pröpstlichen Pfarrstelle in 2022 findet vor der vollumfänglichen Übernahme des pröpstlichen Dienstes möglichst zum Frühjahr 2023 auf einer Kirchenkreispfarrstelle die Einarbeitung auf die pröpstliche Stelle im Sinne eines „Trainings on the Job“ statt.
Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein ist einer der beiden Kirchenkreise in der Metropolregion Hamburg. Städtische wie ländliche Gebiete, Teile Hamburgs sowie Klein- und Mittelstädte in Schleswig-Holstein prägen den Kirchenkreis mit Sitz in Hamburg-Niendorf im Haus der Kirche (HdK). Die dadurch bedingte große Weite der kirchlichen Arbeit ist gleichermaßen bereichernd wie herausfordernd.
Mit 55 Kirchengemeinden, 85 Kindertagesstätten, mehreren kirchlichen Einrichtungen in Diakonie und Bildung, 20 Friedhöfen, ca. 194 700 Gemeindegliedern und rund 769 500 Einwohnern (Stand: 9. September 2021) umfasst er die Propsteien Altona-Blankenese, Niendorf-Norderstedt und die Propstei Pinneberg. Im Kirchenkreis arbeiten etwa 130 Pastorinnen und Pastoren, weitere 3000 kirchliche Mitarbeitende und 9000 Ehrenamtliche.
Im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein wird der leitendende geistliche Dienst von drei Pröpsten ausgeübt. Der zu besetzenden 2. pröpstlichen Pfarrstelle ist die Propstei Niendorf-Norderstedt mit der Predigtstätte Kirche am Markt Niendorf zugeordnet. Dienstsitz der drei pröpstlichen Pfarrstellen ist das Haus der Kirche in Niendorf. Zur Propstei Niendorf-Norderstedt gehören elf Kirchengemeinden, von denen fünf auf dem Gebiet von Schleswig-Holstein liegen. Insgesamt sind diese Kirchengemeinden eher städtisch ausgerichtet.
In den Propsteien des Kirchenkreises gilt es nach dem in den vergangenen Jahren durchgeführten Zukunftsprozess insbesondere, die kirchliche Arbeit im Kontext des Gemeinwesens zu fördern sowie Kirchenkreisebene und Kirchengemeindeebene stärker aufeinander zu beziehen. Ebenso sollen Gemeinden, Berufsgruppen, Dienste und Werke stärker miteinander vernetzt u. a. themenorientiert arbeiten. Im Kirchenkreis laufen aktuell einige Prozesse, um kirchliche Strukturen, Arbeitsfelder und Arbeitsweisen den Herausforderungen der Zukunft anzupassen und Voraussetzungen zu schaffen, weiterhin glaubhaft und stark Kirche zu sein.
Über die Propsteizuständigkeit hinaus gibt es eine Aufteilung der pröpstlichen Zuständigkeiten nach Arbeitsgebieten mit Gesamtverantwortung für den Kirchenkreis. Die Arbeitsgebiete sollen im Zuge der Neubesetzung der 2. pröpstlichen Stelle unter den pröpstlichen Personen nach persönlichen Schwerpunkten und Begabungen neu aufgeteilt werden. Die Einarbeitung auf einer Kirchenkreispfarrstelle gibt der künftigen pröpstlichen Leitungsperson auch die Möglichkeit, frühzeitig in die vielfältigen Aufgaben des künftigen pröpstlichen Amtes eingebunden zu werden.
Wir bieten:
  • einen soliden und innovationsfördernden Kirchenkreis, mit vielen Möglichkeiten zur Gestaltung kirchlicher Arbeit,
  • starke, selbstbewusste Gemeinden, deren Arbeit durch eine gute Pfarrstellenausstattung unterstützt wird,
  • ein Arbeitsumfeld, in dem wir, auch gemeinsam mit Menschen anderen Glaubens und anderer Kultur, „ein Zeugnis der Liebe Gottes geben wollen und so Anteil haben am Auftrag der Kirche in Gesellschaft und Öffentlichkeit“ (vgl. Präambel der Kirchenkreissatzung),
  • eine enge, kollegiale Zusammenarbeit im pröpstlichen Leitungsbereich sowie mit allen Gremien und Leitungspersonen des Kirchenkreises,
  • kompetent und engagiert arbeitende Dienste und Werke, die gemeinsam mit dem Kirchlichen Verwaltungszentrum die Kirche repräsentieren und Gemeinden unterstützen.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die Freude und Interesse daran hat,
  • das geistliche Profil des Kirchenkreises weiterzuentwickeln und dies nach innen und außen zu vertreten,
  • die Pastorinnen bzw. Pastoren sowie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in den Gemeinden und auf Kirchenkreisebene zu begleiten und die Arbeit wertschätzend zu fördern,
  • mit Flexibilität und Offenheit innovativ den Kirchenkreis mitzugestalten,
  • kollegial und integrativ gemeinsam mit den pröpstlichen Kollegen Verantwortung für die geistliche Leitung des Kirchenkreises zu übernehmen.
Wir erwarten, dass Bewerberinnen bzw. Bewerber
  • ein klares theologisches und geistliches Profil mitbringen,
  • Leitungskompetenz vorweisen,
  • strukturiert und reflektiert arbeiten,
  • unternehmerisch denken und handeln
  • sich sicher in kirchlichen Strukturen der gesamten Ev.-Luth. Nordkirche bewegen können.
Eine Dienstwohnung im Stadtteil Hamburg-Lokstedt, der zu der Propstei Niendorf-Norderstedt gehört, steht zur Verfügung und kann schon 2023 bezogen werden. Ein Dienstwagenpool im Kirchenkreis kann auch von den pröpstlichen Personen für Dienstfahrten genutzt werden.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck der Nordkirche Kirsten Fehrs (Tel.: 040 369 002 10) sowie durch die Pröpste im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein: Frie Bräsen (Tel.: 040 558 220 206) und Thomas Drope (Tel.: 040 558 220 210). Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck, Bischöfin Kirsten Fehrs, Bischofskanzlei Hamburg, Shanghaiallee 12, 20457 Hamburg.
Die Bewerbungsfrist endet mit dem Ablauf des 31. Juli 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Kkr. HH-West/Südholstein, 2. Pröpstliche Pfarrstelle – P Rö (P Kl)
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Der Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog sucht für die Gefängnisseelsorge-Pfarrstelle (50 Prozent) in Stralsund/Mecklenburg-Vorpommern zum nächstmöglichen Dienstantritt für einen Zeitraum von acht Jahren einen Pastor oder eine Pastorin mit pastoralpsychologischer (oder vergleichbarer) Qualifikation und der Bereitschaft zu entsprechender Supervision.
Die Justizvollzugsanstalt (JVA) umfasst 140 Haftplätze und wurde 2003 neu eröffnet. Die JVA hat 55 Haftplätze im offenen Vollzug und verfügt über insgesamt 195 Plätze für männliche erwachsene Straftäter. Seit Mai 2020 gibt es auch einen offenen Vollzug für Frauen mit zehn Plätzen. Es arbeiten hier gut 100 Mitarbeitende unterschiedlicher Berufsgruppen.
Sich als Seelsorgerin und Seelsorger in einer JVA zu engagieren heißt vor allem, viele Einzelgespräche zu führen, Gesprächsgruppen zu leiten sowie Gottesdienste zu feiern. Zudem gibt es besondere Projekte, die zusammen mit den Fachdiensten gestaltet werden. Die Herausforderung der Stelle besteht darin, für die Gefangenen als unabhängiges Gegenüber ansprechbar zu sein und bei ihnen neues Vertrauen zu sich selbst und ihrer Zukunft aufzubauen. Es gibt dabei eine gute ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Gefängnisseelsorge.
Der Strafvollzug wird in staatlicher Verantwortung wahrgenommen. Aufgabe der Gefängnisseelsorge ist es, in diesem streng isolierten Kontext in christlicher Freiheit „Kirche am anderen Ort“ zu sein und sowohl für die Gefangenen und ihre Angehörigen als auch für die in der JVA Tätigen und ihre Familien seelsorglich da zu sein. Dazu gehört auch die jährliche Tagung für Beamtinnen und Beamte des Strafvollzugs, die von der Gefängnisseelsorge angeboten wird.
Wir wünschen uns einen Pastor oder eine Pastorin
  • mit Berufserfahrung und reflektierter pastoraler Identität,
  • mit der Fähigkeit zur professioneller seelsorglichen Begleitung von Gefangenen und Mitarbeitenden der JVA,
  • mit spiritueller und liturgischer Kompetenz zur Gestaltung von Gottesdiensten in der säkular-multireligiösen Situation des Gefängnisses,
  • mit der Bereitschaft zu ökumenischer Zusammenarbeit, mit Sinn für interkulturelle Herausforderungen und interreligiöse Kooperationsmöglichkeiten,
  • mit der Bereitschaft, sich mit den Institutionen des Strafvollzugs auseinanderzusetzen und hier die Aufgaben und Funktionen der Seelsorge zu vertreten und weiter zu entwickeln,
  • mit Sinn für projektorientiertes Arbeiten und Interesse an der Weiterentwicklung von Strafvollzug und Gefängnisseelsorge, auch im öffentlichen Diskurs.
Eine starke Unterstützung für die Arbeit bieten die gute Gemeinschaft, der Austausch und die gegenseitige Beratung unter den Gefängnisseelsorgerinnen und -seelsorgern, sowohl nordkirchlich als auch in der EKD. Wir wünschen uns eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der an dieser Stelle präsent und zugleich für die gemeinsame Sache der Gefängnisseelsorge eintreten möchte.
Es handelt sich um eine 50 Prozent-Pfarrstelle. Der Hauptbereich ist mit dem Evangelischen Kirchenkreis Pommern darüber im Gespräch, die Stelle bei Interesse mit einer weiteren 50 Prozent-Pfarrstelle im Bereich von Stralsund zu kombinieren.
Nähere Auskunft gibt der Leitende Pastor des Hauptbereichs Michael Stahl (Tel.: 040 306 201 281, mobil: 0170 505 4809). Die Leitlinien für die Evangelische Gefängnisseelsorge in Deutschland senden wir Ihnen gerne zu.
Auf diese Stelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (u. a. tabellarischer Lebenslauf, Vorstellungen für die Arbeit) richten Sie bitte digital an Herrn Oberkirchenrat Professor Dr. Bernd-Michael Haese, Landeskirchenamt, Dänische Straße 21–35, 24103 Kiel, Bernd-Michael.Haese@lka.nordkirche.de.
Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse. Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Az.: 20 JVA Stralsund – P Kü/P Sc
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Das Landeskirchenamt sucht zum 1. September 2022 einen theologischen Referenten (m/w/d). Die zu besetzende Stelle gehört zum Pool der Referentinnen bzw. Referenten in den drei theologisch geleiteten Dezernaten und soll durch einen Pastor bzw. eine Pastorin besetzt werden. Die Stelle ist im Dezernat Theologie, Ökumene und Diakonie angesiedelt und hat einen Stellenumfang von 100 Prozent.
Der Stelleninhaber bzw. die Stelleninhaberin übernimmt vor allem die Aufgabe eines Diakoniereferenten der Landeskirche. Zu den Aufgaben gehört auf allen Ebenen die Beziehungspflege zwischen Diakonie und Kirche und die theologische Arbeit an diakonierelevanten und ethischen Fragestellungen.
Zu den Aufgaben gehören:
  • die Bearbeitung von Grundsatzfragen zu Diakonie und Kirche und einzelner Sachgebiete der Diakonie,
  • Reflexion gesellschaftspolitischer Entwicklungen in ihrem Bezug zu diakonischen Fragen,
  • die Mitwirkung an Fragen evangelischer Profilbildung in der Diakonie, Sozialraumgestaltung und Quartiersentwicklung,
  • die Geschäftsführung des Hauptbereichs Diakonie mit den Organen Diakonischer Rat und Diakonische Konferenz,
  • der ständige Austausch und Kontakt zu den drei Landesverbänden der Diakonie in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg,
  • die Kontaktpflege zu großen diakonischen Trägern und Einrichtungen und deren theologischen Leitenden bzw. Beratung bei Besetzungsfragen,
  • die Mitwirkung in Aufsichtsgremien diakonischer Träger und Verbände,
  • Vertretung der Nordkirche in Zusammenhängen von Diakonie Deutschland und EKD,
  • Mitdenken und Mitarbeit in allen Themengebieten des Dezernats Theologie, Ökumene und Diakonie und der anderen theologisch geleiteten Dezernate.
Es wird erwartet:
  • Bereitschaft zu engagierter Kommunikation und Vernetzung,
  • Interesse an einer Verbindung von theologischen, pastoralen und verwaltenden Tätigkeiten,
  • Bereitschaft, sich in rechtliche Fragen (Sozialgesetzbuch, Arbeitsrecht, Verträge, Satzungen) einzuarbeiten,
  • Fähigkeit zur Strukturierung komplexer Prozesse und Verhandlungsgeschick,
  • Bereitschaft zur Reisetätigkeit innerhalb der Nordkirche,
  • Erfahrungen und Einblicke in das Zusammenspiel von Diakonie und Kirche sind von Vorteil.
  • Ein Teil der Arbeit kann im Homeoffice geleistet werden.
Auf diese Stelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. Juni 2022 an den Präsidenten des Landeskirchenamts, Prof. Dr. Peter Unruh, Dänische Straße 21–35, 24103 Kiel oder per E-Mail an: praesident@lka.nordkirche.de. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse. Weitere Auskünfte erteilt Dr. Uta Andrée (Leiterin des Dezernats Theologie, Ökumene und Diakonie), Tel.: 0431 9797 800, E-Mail: uta.andree@lka.nordkirche.de.
Az.: 20 Referent Dez. T – P Sc
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Das Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit sucht zum 1. Oktober 2022
eine Referentin bzw. einen Referenten für interkulturelle Kirchenentwicklung (m/w/d).
Die Stelle hat einen Umfang von 100 Prozent und ist befristet bis zum 30. September 2027. Dienstsitz ist Hamburg.
Das Zentrum für Mission und Ökumene (ZMÖ) in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gestaltet und fördert die Beziehungen der Nordkirche zu Kirchen und Nichtregierungsorganisationen in aller Welt. Gemeinsam mit Partnern im Inland und weltweit engagiert sich das ZMÖ für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung. Das ZMÖ arbeitet eng mit Kirchenkreisen, Kirchengemeinden und anderen Diensten und Werken der Nordkirche zusammen und ist in vielfältiger Weise mit Akteuren der Zivilgesellschaft vernetzt.
Für die (Weiter-)entwicklung des Arbeitsfeldes der interkulturellen Kirchenentwicklung suchen wir eine engagierte Person, die eng mit den kirchlichen sowie außerkirchlichen Akteurinnen und Akteuren im Arbeitsfeld „interkulturelle Öffnung“ zusammenarbeitet.
Zu den Aufgaben der Stelle gehören:
  • die exemplarische Umsetzung von Leitprojekten aus dem Gesamtkonzept interkultureller Öffnung der Nordkirche,
  • die proaktive Weiterentwicklung der thematischen Netzwerkarbeit mit den Fachreferaten in der Nordkirche, den Gremien auf EKD-Ebene und außerkirchlichen Beteiligten,
  • die Durchführung von Fachtagungen,
  • die Aktualisierung und Weiterentwicklung der Webseite www.nordkirche-interkulturell.de und die Erarbeitung und Pflege weiterer Kommunikationswege (soziale Medien),
  • die regelmäßige Evaluation.
Wir erwarten:
  • Hochschul- bzw. Bachelorabschluss (z. B. Ev. Theologie, Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften), mehrjährige Berufserfahrung in interkultureller, ökumenischer, interkonfessioneller und bzw. oder interreligiöser Arbeit,
  • konzeptionelle und strategische Kompetenzen,
  • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Medienkompetenz,
  • Systemkompetenz für die Arbeitsfelder und für die Struktur und Kultur der evangelischen Kirche,
  • Teamfähigkeit und Fähigkeit zur selbstkritischen Reflexion der eigenen Arbeit,
  • Deutsch und Englisch und nach Möglichkeit eine dritte Sprache,
  • Bereitschaft zu Dienstreisen innerhalb der Nordkirche und in der EKD.
Wir bieten:
  • einen Arbeitsplatz in einem interessanten, dynamischen und sinnvollen Tätigkeitsfeld an einem attraktiven Standort,
  • eine gute Arbeitsatmosphäre in einem engagierten Team.
Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Personen sind in besonderem Maße aufgefordert, sich zu bewerben. Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Heterogenität unter unseren Mitarbeitenden. Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Personen, die Rassismus oder andere Formen von Diskriminierung erlebt und hieraus diskriminierungskritische Perspektiven entwickelt haben.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Schicken Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf und allen erforderlichen Unterlagen, ausschließlich per E-Mail an bewerbung@nordkirche-weltweit.de. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an: Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit, Propst Stefan Block, Vorsitzender des Vorstands, Agathe-Lasch-Weg 16, 22605 Hamburg. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse. Auskünfte erteilen Herr Pastor Dr. Christian Wollmann, Direktor, Tel.: 040 881 812 01, sowie Herr Oberkirchenrat Dr. Hauke Christiansen, theologischer Referent im Landeskirchenamt, Tel.: 0431 9797 801.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Az.: 20 ZMÖ IKE – P Sc
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Im Bereich des Evangelischen Militärdekanats (EMilD) Nord ist der mit der Besoldungsgruppe A 13/14 gemäß Bundesbesoldungsordnung, Teil A, bewertete Dienstposten „Militärgeistliche bzw. Militärgeistlicher und Leiterin bzw. Leiter des Evangelischen Militärpfarramtes Heide“ zum 1. November 2022 neu zu besetzen.
Nach einer in der Regel dreimonatigen Probezeit im Arbeitsverhältnis werden Sie in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von zunächst sechs Jahren berufen.
Der Pfarrdienst in der Militärseelsorge erlaubt Ihnen, Ihre Arbeit auf pastorale Kernaufgaben zu konzentrieren. Sie werden in Ihrem Militärpfarramt als Dienststellenleiter oder Dienststellenleiterin eingesetzt und sind dienstwohnungs-berechtigt (bedarfsgerechte Anmietung).
Sie werden in Heide unterstützt durch
  • einen erfahrenen Pfarrhelfer mit diakonischer Zusatzqualifikation, der Sie von Verwaltungsaufgaben entlastet und in Ihrer Abwesenheit die erste Anlaufstelle für alle Anliegen der Soldatinnen und Soldaten ist.
Ihnen stehen zur Verfügung:
  • ein Dienstwagen,
  • ein Büro und
  • ein Besprechungsraum.
Aufgabengebiet:
  • Einbindung in den Lehrgangs- und Ausbildungsbetrieb der Unteroffizierschule des Heeres der Luftwaffe (USLw) am Standort Heide, insbesondere Durchführung von lebenskundlichem Unterricht gemäß der Lehrgangsplanung,
  • intensive Zusammenarbeit mit dem Katholischen Militärpfarramt Husum, besonders bei der Abstimmung und Durchführung von lebenskundlichem Unterricht und lebenskundlichen Seminaren für die USLw am Standort Heide,
  • Repräsentation der Militärseelsorge an der USLw am Standort Heide,
  • Durchführung von lebenskundlichem Unterricht und lebenskundlichen Seminaren für das Stammpersonal der USLw am Standort Heide,
  • seelsorgliche Begleitung und Betreuung von Soldatinnen und Soldaten und ihrer Angehörigen in Heide,
  • Einzelseelsorge,
  • seelsorgliche Begleitung und Betreuung von Soldatinnen und Soldaten bei Auslandseinsätzen,
  • Durchführen regelmäßiger geistlicher Veranstaltungen und Standortgottesdienste,
  • Veranstalten von Rüstzeiten,
  • verpflichtende Teilnahme an mehrtägigen Konventen des EMilD Nord,
  • Zusammenarbeit mit den benachbarten Militärpfarrämtern (auch in der Ökumene).
Qualifikationserfordernisse:
Zwingend:
  • Ordination einer der Gliedkirchen der EKD
  • bestehendes Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu einer Gliedkirche der EKD
  • ausgeprägte Kompetenz im pädagogischen Bereich (Unterricht), nachgewiesen durch mindestens eine entsprechende mehrjährige Vorverwendung
  • Gleichstellungskompetenz
Erwünscht:
  • Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
  • Team- und Konfliktfähigkeit
  • organisatorische Kompetenz
Ergänzende Informationen:
  • Die mit dem Dienstposten verbundene Dienststellenleitungsfunktion lässt grundsätzlich weder Arbeit in Teilzeit noch Telearbeit zu. Die ganztägige Ansprechbarkeit ist für die Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.
  • Die Bereitschaft zum Fahren des Dienst-KFZ, zur Durchführung von – auch mehrtägigen und gegebenenfalls kurzfristigen – Dienstreisen, zur seelsorglichen Einsatzbegleitung im Ausland und zur ökumenischen Zusammenarbeit wird vorausgesetzt.
  • Für die Einsatzbegleitung ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü 2 nach § 9 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) erforderlich.
  • Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit einem lückenlosen tabellarischen Lebenslauf unter Angabe und Beifügung der von Ihnen erworbenen Qualifikationen und der Einwilligung zur Einsicht in Ihre Personalakte schriftlich oder per E-Mail (EKAReferatI@bundeswehr.org) an: Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA), Referat I, Jebensstraße 3, 10623 Berlin, unter zumindest nachrichtlicher Beteiligung der personalbearbeitenden Dienststelle Ihrer Landeskirche bis spätestens 30. Juni 2022.
Für Rückfragen stehen der der Leiter des Referats I (Personal, Organisation, Einsatz, Aus- und Fortbildung) im EKA, Direktor beim EKA Burkhardt (Tel.: 030 310 181 170), und der Leiter des EMilD Kiel (ab 1. Juli EMilD Nord), Leitender Militärdekan Wenzel (Tel.: 0431 667 2486 965), gerne zur Verfügung.
Az.: 2406 – P Sc

IV. Stellenausschreibungen

Kirchenmusik

In der Vereinigten Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien Friedland und in der Ev.-Luth. Petrus-Kirchengemeinde Woldegk im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg ist eine B-Kirchenmusikstelle, 100 Prozent (davon 50 Prozent Friedland, 50 Prozent Woldegk), neu zu besetzen.
Die Anstellung erfolgt im Angestelltenverhältnis nach der kirchlichen Arbeitsvertragsordnung (KAVO-MP). Zu den anstellenden Kirchengemeinden gehören die Kleinstädte Friedland und Woldegk mit ihren dazugehörigen Ortschaften.
Beide Orte verfügen über eine ausgewogene Infrastruktur. Eine Wohnung kann im ehemaligen Pfarrhaus in Kublank zur Verfügung gestellt werden. Dort befindet sich auch ein Probenraum und in der benachbarten Kirche eine Grüneberg-Orgel.
Wir wünschen uns einen Kirchenmusiker bzw. Kirchenmusikerin oder eine Persönlichkeit, die
  • die bestehende musikalische Zusammenarbeit zwischen beiden Gemeinden fortsetzt und ausbaut,
  • kontaktfreudig, engagiert, teamfähig und bereit ist, auf Menschen in unseren Gemeinden zuzugehen und sie für die kirchenmusikalische Arbeit zu begeistern,
  • das gottesdienstliche Leben in unseren Gemeinden sowohl in traditionellen als auch in neueren Formen mitgestaltet.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
  • Orgelspiel bei Gottesdiensten und Andachten in einem zwischen beiden Gemeinden verabredeten festen Rhythmus,
  • Vorbereitung und Mitgestaltung von Gottesdiensten und Veranstaltungen zu besonderen Anlässen,
  • Organisation und Durchführen von Konzerten an wechselnden Orten,
  • Leitung der zwei Kirchenchöre und eines Posaunenchores,
  • Betreuung der historischen Orgeln in den Dorfkirchen sowie in Woldegk und in Friedland.
Vorhanden sind
In Friedland:
  • in der St. Marienkirche Friedland eine historische Orgel von Wilhelm Sauer mit pneumatischer Traktur (41/III/P, erbaut 1905), die im Herbst 2015 grundlegend restauriert wurde,
  • in der Winterkirche Friedland eine Kleinorgel der Firma Nussbrücker,
  • sieben historische Orgeln in den Dorfkirchen in gutem Zustand,
  • ein E-Piano und eine transportable E-Orgel (Ahlborn),
  • einige Blechblasinstrumente.
In Woldegk:
  • in der St. Petri-Kirche Woldegk eine Sauer-Orgel von 1959 (II/P/16), 2011 restauriert,
  • fünf restaurierte Orgeln in den Dorfkirchen.
Es freuen sich auf Sie:
  • zwei an der kirchenmusikalischen Arbeit sehr interessierte Kirchengemeinden,
  • zwei Mitarbeitendenteams sowie viele Ehrenamtliche.
Auskunft erteilen:
  • Pastorin Ruthild Pell-John, Riemannstr. 20, 17098 Friedland, Tel.: 039 601 20 480, E-Mail: Ruthild.Pell-John@elkm.de,
  • Kreiskantor Lukas Storch, Neustrelitz, Tel.: 0162 2155 939, E-Mail: lukas.storch@elkm.de,
  • Pastor Gottfried Zobel, Burg Stargard, Tel.: 039 603 738 764, E-Mail: gottfried.zobel@elkm.de
Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder in einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder in einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Bewerbungen sind bis zum 15. Juni 2022 zu richten an: Pastorin Ruthild Pell-John, Riemannstr. 20, 17098 Friedland, Tel: 039 601 204 80.
Vorstellungstermin: 30. Juni 2022, ab 15:00 Uhr.
Az.: 6200-08 – T Jü
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In der Ev.-Luth. St. Clemens-Kirchengemeinde Amrum, im Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine B-Kirchenmusikstelle (100 Prozent) aufgrund von Stellenwechsel zu besetzen.
Amrum gehört zu den nordfriesischen Inseln und bietet in landschaftlicher Schönheit ein einmaliges Lebensumfeld.
Die Insel hat ca. 2200 Einwohner. Die kirchenmusikalische Arbeit hat einen außerordentlich hohen Stellenwert und stößt bei Einheimischen und Gästen auf eine hohe Akzeptanz. Besonders im Sommer prägen die Gäste das Gemeindebild mit.
Die Aufgaben der Stelle der Kirchenmusik gliedern sich in zwei Bereiche:
  1. Gemeindearbeit:
    In der St. Clemens Kirche finden am Sonntag regelmäßig Gottesdienste statt. Diese und alle Amtshandlungen gilt es kirchenmusikalisch zu gestalten.
    Der musikalischen Grundausbildung und Nachwuchsarbeit kommt auf der Insel eine besondere Bedeutung zu. Pandemiebedingt geht es auch um Neuanfang und Wiederaufbau (Jungbläserarbeit, Kinderchor, Flötenkinder).
    Der Zugang zu diesen Angeboten steht konfessionsunabhängig allen Kindern offen. Pädagogisches Geschick und Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind daher wichtige Grundlagen für die Tätigkeit in unserer Gemeinde.
    Wir wünschen die Fortführung der Arbeit mit Erwachsenen im
    • Kirchenchor,
    • Posaunenchor und
    • Flötenkreis.
  2. Gästearbeit:
    Während der Saison finden in der St. Clemens Kirche donnerstags die „musikalischen Abendfeiern“ statt.
    Sie werden jede Woche durch offene Chorproben des Gästechors (montags) neu gestaltet und solistisch oder in kleinen Gruppen von Musizierenden begleitet.
    Die Gruppen, die an den Abenden ehrenamtlich mitwirken, müssen begleitet und eingebunden werden.
Folgende Instrumente stehen zur Verfügung: St.-Clemens-Kirche: Becker-Orgel (II/P,18; 1981 / Grundreinigung und Neuintonation im Winter 2004) Außerdem: Positiv (I/4); Ev. Kapelle Wittdün: Boogard-Orgel (I/8), 1999; zwei Flügel, E-Piano, Blechblasinstrumente, Blockflöten, kleines Orff-Instrumentarium, Streichinstrumente, Gitarre.
Die Kirchengemeinde freut sich auf eine Persönlichkeit (auch Ehepaar), die neu gestaltet:
  • die gewachsene kirchenmusikalische Arbeit mit eigenen Ideen kreativ weiter entwickelt,
  • Menschen für die Kirchenmusik begeistern kann,
  • gern mit Kindern und Jugendlichen arbeitet,
  • Organisationstalent, Flexibilität und Teamfähigkeit mitbringt,
  • bereit ist, sich in der Fundraising-Arbeit für eine Zukunft der Kirchenmusik zu engagieren und dabei das Ganze der Kirchengemeinde mit im Blick hat.
Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Die Vergütung erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT).
Bei der Wohnungssuche ist die Gemeinde gerne behilflich. Kindergarten und Schule (bis zur zehnten Klasse) sind vor Ort. Ein Gymnasium befindet sich in Wyk auf Föhr.
Bewerbungen sind bis zum 8. August 2022 (Eingangsdatum) zu senden an:
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St.-Clemens, Prästerstigh 3, 25946 Nebel/Amrum.
Die musikalischen Vorstellungen sind geplant für September 2022.
Ansprechpersonen:
  • Pastorin Martje Brandt, Tel.: 04682 2389, E-Mail: pastorin.brandt@amrum-kirche.de,
  • der Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Herr Hans-Peter Traulsen, Tel.: 04682 995 221,
  • Kreiskantor Kai Krakenberg, Tel.: 04602 967 6913, E-Mail: kai-krakenberg@gmx.de,
  • Landeskirchenmusikdirektor Hans-Jürgen Wulf, Tel. 040 306 201 070, E-Mail: hans-juergen.wulf@lka.nordkirche.de,
  • www.amrum-kirche.de.
Az.: 6200-08 – T Jü

Soziale und bildende Berufe

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Stephanus Lübeck im Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg sucht eine Diakonin bzw. einen Diakon, eine Gemeindepädagogin bzw. einen Gemeindepädagogen oder eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit, Schwerpunkt Pfadfinderarbeit.
Die Stelle ist unbefristet, der Stellenumfang beträgt 20 bis 25 Wochenstunden.
Wir bieten
  • eine Gemeinde, die im Glauben an Jesus Christus gegründet ist und diesen Glauben mit Freude und Leidenschaft an die Menschen weitergeben möchte
  • einen Pfadfinderstamm mit ca. 50 Kindern und Jugendlichen von acht bis 22 Jahren, guter Ausstattung, eigenen Räumlichkeiten und viel Freude an der Pfadfinderarbeit. Er gehört dem „Ring evangelischer Gemeindepfadfinder“ an.
  • eine Konfirmandengruppe mit jährlich ca. 15 Jugendlichen (Start mit 14 Jahren)
  • eine in ihren Ortsteilen verwurzelte Gemeinde, die viele und gute Kontakte zu den Menschen hat, die wir intensiv mit dem Evangelium erreichen wollen. Für die Schule und Kitas sind wir willkommene Partner.
  • ein motiviertes, engagiertes Team aus Haupt- und Ehrenamtlichen, für die Wertschätzung und gutes Miteinander wichtig sind
  • viele Familien, die sich zu Aktionen und gut einladen lassen
  • eine Gemeinde in Ortsteilen, die „städtisch denken und dörflich leben“: Viel Natur, eingerahmt von Wald und einem Landschaftsschutzgebiet und dennoch nah zur Innenstadt. Lübeck als Wohnort bietet viele attraktive Möglichkeiten für Freizeit, Kultur, Sport und Tage am Strand.
Ihre Aufgaben:
  1. Leitung des Pfadfinderstamms (Schwerpunkt)
    • die Pfadfinderinnen und Pfadfinder in ihrem Glauben, ihren Gaben und ihrer Persönlichkeit zu entdecken und zu fördern
    • Gruppenstunden, Aktionen, Freizeiten und das Sommerlager planen und leiten
    • alles, was zur Leitung eines Pfadfinderstammes gehört
    • die Pfadfinderarbeit als Teil der Gemeindearbeit denken
  2. Mitwirkung in der Konfirmandenarbeit
    • Mitplanung und -gestaltung der Konfi-Stunden und der jährlichen Konfirmandenfreizeit
    • eigene Projekte und Events planen und entwickeln
    • aus den Pfadfinderinnen und Pfadfindern sowie Konfirmandinnen und Konfirmanden weitere Angebote für die Jugendarbeit entwickeln
Angebote jeglicher Art, die unser missionales Gemeindeziel teilen, können Sie frei entwickeln und werden gut unterstützt.
Ihr Profil:
  • Sie haben eine pädagogische und theologische Qualifikation
  • der Glaube an Jesus Christus ist Grundlage und Ziel Ihrer Arbeit
  • Ihr Herz schlägt für missionarische Gemeindearbeit und Sie lieben es, dafür kreative Ideen zu entwickeln und Aufbauarbeit zu leisten
  • Sie arbeiten gern im Team
Die Vergütung erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT).
Die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland wird vorausgesetzt.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 15. Juni 2022 an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Stephanus Lübeck, Herrn Pastor Reinhard von Kries, Dornierstraße 52, 23568 Lübeck. Telefon: 0451 31 567, E-Mail: Pastor@Stepanusgemeinde-Luebeck.de.
Az.: 30 St. Stephanus Lübeck – DAR Bk
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Wir suchen für das Jugendwerk des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein zum 1. September 2022 eine Leitung Fachbereich Jugendwerk (m/w/d) in Vollzeit mit 39 Wochenstunden, unbefristet.
Das Jugendwerk des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein nimmt alle Aufgaben der Evangelischen Jugend Altholstein wahr. Dazu ist eine hohe Reflexionsfähigkeit und Ambiguitätstoleranz im Spannungsfeld bewährter kirchlicher Traditionen und innovativer Gestaltungspotentiale erforderlich.
Zum Jugendwerk Altholstein gehören drei Jugendtreffs in Kiel und Kronshagen, eine Jugendkirche, die Kirchenkreis-Jugendvertretungen, der Kirchenkreis-Jugendausschuss und die Konferenz der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit in den Kirchengemeinden. Das Jugendwerk ist Teil des Zentrums kirchlicher Dienste (ZekiD) mit Sitz in Neumünster. Hier sind die rechtlich unselbstständigen Dienste und Werke des Kirchenkreises wie das Kindertagesstättenwerk mit dessen Einrichtungen, das Frauenwerk, die Ökumenische Arbeitsstelle und die Flüchtlingsbeauftragte sowie das Beratungszentrum gemeinsam mit dem Jugendwerk unter einer theologischen Leitung zusammengeschlossen.
Ihr Job : partizipativ, visionär, identifiziert
  • Gesamtverantwortung: organisatorische, fachliche und finanzielle Verantwortung für die Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle und die Leitungen der Jugendtreffs
  • Drittmittel: Finanzierung von Projekten, Seminaren, Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Ausbildung: Beratung und Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Pastorinnen und Pastoren
  • Gremienarbeit: Vertretung in inner- und außerkirchlichen Gremien
  • KJG: partizipative Steuerung des Prozesses zur Neugestaltung in enger Abstimmung mit den Jugendgremien
Ihr Standing: begeisterungsfähig, innovativ, authentisch
  • Qualifikation: Abschluss als Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge, Diakonin bzw. Diakon oder ein vergleichbarer Abschluss
  • Berufserfahrung: Leitungserfahrung mit hoher Führungs-, Fach-, Kommunikations- und Sozialkompetenz
  • Arbeitsweise: zielorientierte und systematische Arbeitsweise
  • Feldkompetenz: Kenntnisse der kirchlichen Strukturen, Berufsbilder und Gremienarbeit; hohe Identifikation mit den Werten und Traditionen unserer Kirche
  • Beziehungsarbeit: Einfühlungsvermögen in die Lebenswelt junger Menschen und die Fähigkeit, sie in ihrer wunderbaren Vielfalt wahrzunehmen und zu verbinden
  • Mitgliedschaft: Zugehörigkeit zu einer Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland oder einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist
Ihre Benefits: sicherer Job, engagiertes Team, Raum für Ideen
  • bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein tarifgerechtes Entgelt nach der Entgeltgruppe K 11 des Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrags
  • tariflich übliche Leistungen wie z. B. Sonderzahlung
  • betriebliche Altersversorgung; zusätzliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung
  • die Möglichkeit regelmäßiger Fort- und Weiterbildung und Supervision
  • Jobticket
  • Fahrrad- bzw. E-Bike-Leasing mit Arbeitgeberzuschuss
Schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Per E-Mail bis zum 29. Juni 2022 an den Leiter des Zentrums kirchlicher Dienste des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein, Herrn Pastor Lars Palme, Am Alten Kirchhof 5, 24534 Neumünster, E-Mail: leitung-zekid@altholstein.de.
Nähere Auskünfte erteilen Herr Pastor Lars Palme, Leiter des Zentrums kirchlicher Dienste, Tel.: 04321 498 118 und der Vorsitzende des Jugendausschusses des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein, Herr Bennet Wohler, E-Mail: B.Wohler@gmx.de.
Az.: 30 Kkr Altholstein – DAR Bk
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Das Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit sucht zum 1. Oktober 2022 eine Referentin bzw. einen Referenten für interkulturelle Kirchenentwicklung (m/w/d).
Die Stelle hat einen Umfang von 100 Prozent und ist befristet bis zum 30. September 2027. Dienstsitz ist Hamburg.
Das Zentrum für Mission und Ökumene (ZMÖ) in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) gestaltet und fördert die Beziehungen der Nordkirche zu Kirchen und Nichtregierungsorganisationen in aller Welt. Gemeinsam mit Partnern im Inland und weltweit engagiert sich das ZMÖ für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung.
Das ZMÖ arbeitet eng mit Kirchenkreisen, Kirchengemeinden und anderen Diensten und Werken der Nordkirche zusammen und ist in vielfältiger Weise mit Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft vernetzt.
Für die Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes der interkulturellen Kirchenentwicklung suchen wir eine engagierte Person, die eng mit den kirchlichen sowie außerkirchlichen Akteurinnen und Akteuren im Arbeitsfeld „Interkulturelle Öffnung“ zusammenarbeitet.
Die Stelle kann sowohl in einem privatrechtlichen Angestelltenverhältnis als auch innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnisses besetzt werden.
Zu den Aufgaben der Stelle gehören:
  • die exemplarische Umsetzung von Leitprojekten aus dem Gesamtkonzept interkultureller Öffnung der Nordkirche,
  • die proaktive Weiterentwicklung der thematischen Netzwerkarbeit mit den Fachreferaten in der Nordkirche, den Gremien auf EKD-Ebene und außerkirchlichen Akteurinnen und Akteuren,
  • die Durchführung von Fachtagungen,
  • die Aktualisierung und Weiterentwicklung der Webseite www.nordkirche-interkulturell.de und die Erarbeitung und Pflege weiterer Kommunikationswege (soziale Medien),
  • die regelmäßige Evaluation.
Wir erwarten:
  • wissenschaftlichen Hochschulabschluss (z. B. Ev. Theologie, Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften), mehrjährige Berufserfahrung in interkultureller, ökumenischer, interkonfessioneller und bzw. oder interreligiöser Arbeit
  • konzeptionelle und strategische Kompetenzen
  • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Medienkompetenz
  • Systemkompetenz für die Arbeitsfelder und für die Struktur und Kultur der evangelischen Kirche
  • Teamfähigkeit und Fähigkeit zur selbstkritischen Reflexion der eigenen Arbeit
  • Deutsch und Englisch und nach Möglichkeit eine dritte Sprache
  • Bereitschaft zu Dienstreisen innerhalb der Nordkirche und in der EKD
Wir bieten:
  • einen Arbeitsplatz in einem interessanten, dynamischen und sinnvollen Tätigkeitsfeld an einem attraktiven Standort
  • eine gute Arbeitsatmosphäre in einem engagierten Team
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe K 12 des Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrags bewertet. Für Pastorinnen und Pastoren, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen, erfolgt die Bezahlung nach Besoldungsgruppe A 13/A 14 Kirchenbesoldungsgesetz.
Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Personen sind in besonderem Maße aufgefordert, sich zu bewerben. Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Heterogenität unter unseren Mitarbeitenden. Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Personen, die Rassismus oder andere Formen von Diskriminierung erlebt und hieraus diskriminierungskritische Perspektiven entwickelt haben.
Schicken Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf und allen erforderlichen Unterlagen ausschließlich per E-Mail an bewerbung@nordkirche-weltweit.de.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:
Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit
Propst Stefan Block, Vorsitzender des Vorstands
Agathe-Lasch-Weg 16, 22605 Hamburg
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2022.
Auskünfte erteilen Herr Pastor Dr. Christian Wollmann, Direktor, Tel.: 040 881 812 01, sowie Herr Oberkirchenrat Dr. Hauke Christiansen, theologischer Referent im Landeskirchenamt, Tel.: 0431 9797 801.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Az.: 0122-012 – DAR Bk

Verwaltung und sonstige Berufe

„Jedes Kind ist ein Geschöpf Gottes – einmalig, unverwechselbar, nicht wiederholbar, etwas Besonderes.“
Wir suchen zum nächstmöglichen Termin eine Projekt- und Facilitymanagerin bzw. einen Projekt- und Facilitymanager Bau und Liegenschaften (m/w/d) in Vollzeit, Dienstort Schwerin.
Wir über uns:
Die Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (ESDN) mit Sitz in Schwerin ist Trägerin von Schulen und Horten an 20 Standorten in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern (18) und Schleswig-Holstein (zwei). Wir beschäftigen knapp 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sehen unsere Verantwortung in der Bildung und Entwicklung unserer Kinder nach reformpädagogischer Methodik und auf Basis einer christlichen Werteorientierung und tragen somit zum Bildungspluralismus maßgeblich bei.
Ihre Verantwortung:
  • Bedarfsermittlung an Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • termin-, kosten- und qualitätsgerechte Planung, Realisierung, Steuerung, Abnahme sowie Abrechnung von Bau- und Instandhaltungsprojekten
  • Sicherstellung der fristgemäßen und sachgerechten Abrechnung von Fördermitteln inklusive Verwendungsnachweis in Zusammenarbeit mit der Finanzbuchhaltung
  • Sicherstellung der Angebotseinholung, Vergabe und Dokumentation von Bauleistungen unter Berücksichtigung relevanter Gesetze und Vorschriften (VgV, HOAI, GWB etc.)
  • Implementierung nachhaltiger energetischer Konzepte zur Bewahrung der Schöpfung
  • Erarbeitung von technischen Lösungen für die Anforderungen aus den Einrichtungen der ESDN,
  • die Koordination sämtlicher Maßnahmen im Facility-Management zum Erhalt unserer Liegenschaften in enger Zusammenarbeit mit den Einrichtungsleitungen
  • Aufbau eines aussagefähigen und steuernden Projektcontrollings
  • Sicherstellung einer effizienten Schnittstellenorganisation zwischen Fundraising, Finanzbuchhaltung und dieser Funktion
  • Weiterentwicklung und Etablierung von Digitalisierungsprozessen
  • Etablierung eines Risikomanagementsystems
  • Gewährleistung einer stetigen Kostenoptimierung
  • Investitions- und Kostenplanung
  • Zusammenarbeit mit Planern, Behörden, Firmen der einzelnen Gewerke und Kooperationspartnern sowie mit den Vertretern der Einrichtungen der ESDN
  • Zusammenarbeit mit Fundraising und Fördermittelabrufrealisierung
  • Etablierung eines Projektmanagementsystems
Ihr Profil:
  • abgeschlossenes Hochschulstudium Bauingenieurwesen, Architektur, Facility Management oder Maschinenbau
  • fünf Jahre branchenspezifische Berufs- und Führungserfahrung als Projektmanagerin bzw. Projektmanager oder Bauleiterin bzw. Bauleiter
  • unternehmerische, lösungsorientierte und visionäre Handlungsweise
  • Zielorientierung und Kommunikationsstärke
  • Teamfähigkeit und Sozialkompetenz
  • Sicherheit im Umgang mit MS Office-Anwendungen
  • unternehmerisch denkend und handelnd
  • fundierte Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Behörden, Unternehmen der Baubranche und Planern
  • Höchstmaß an Selbstorganisation
  • Diplomatie und Verhandlungsgeschick
  • Beherrschen von Projektmanagement und deren IT-Instrumenten
Wir bieten:
  • Betätigungsfeld in einem sozialwirtschaftlichen Unternehmen mit viel Raum zur eigenen Gestaltung und Prozessoptimierung sowie zur Führung, Steuerung und Koordination von Bauabläufen, kombiniert mit der Realisierung der interessanten operativen Bau- und Instandhaltungstätigkeit. Daraus resultierend, glückliche und dankbare Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie die Wertschätzung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen.
  • ein der Funktion entsprechendes Entgelt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP)
  • Jahressonderzahlungen, kinderbezogene Zulagen
  • eine arbeitgebermitfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
  • reduzierte Schulbeiträge für eigene Kinder, Hilfe bei der Wohnungssuche
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. Juni 2022 per E-Mail mit Angabe Ihres frühesten Eintrittsdatums an den kaufmännischen Vorstand: gunther.wiese@esdn.de.
Ihre Ansprechpersonen, Informationen zu uns und unser Stellenportal mit weiteren Angeboten finden Sie hier: www.esdn.de/karriere.
Im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehende Auslagen können wir Ihnen leider nicht erstatten.
Wir freuen uns auf Sie! Machen Sie mit uns Schule!
Az.: 0135-013 – DAR Bk
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„Jedes Kind ist ein Geschöpf Gottes – einmalig, unverwechselbar, nicht wiederholbar, etwas Besonderes.“
Wir suchen zum nächstmöglichen Termin eine Leitung der Finanzbuchhaltung (m/w/d) in Vollzeit, Dienstort Schwerin.
Wir über uns:
Die Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (ESDN) mit Sitz in Schwerin ist Trägerin von Schulen und Horten an 20 Standorten in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern (18) und Schleswig-Holstein (zwei). Wir beschäftigen knapp 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sehen unsere Verantwortung in der Bildung und Entwicklung unserer Kinder nach reformpädagogischer Methodik und auf Basis einer christlichen Werteorientierung und tragen somit zum Bildungspluralismus maßgeblich bei.
Ihre Verantwortung:
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen und zeitnahen Führung der Finanzbuchhaltung
  • Gewährleistung einer effizienten Ablauforganisation durch Etablierung von Standards
  • Aufbau eines aussagefähigen und steuernden Controllings
  • Liquiditätsmanagement und Investitionsplanung
  • Sicherstellung und Etablierung einer teamorientierten Personalentwicklung mit Fokus auf Produktivität und Kompetenz
  • Sicherstellung der Erfüllung der Voraussetzung zur Generierung der öffentlichen Einnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes und der Weiterentwicklung der Einrichtungen
  • Weiterentwicklung und Etablierung von Digitalisierungsprozessen
  • Sicherstellung der fristgemäßen und sachgerechten Abrechnung von Fördermitteln inklusive Verwendungsnachweis
  • Risikomanagement durch Unterstützung der Etablierung eines Risikomanagementsystems
  • Gewährleistung einer stetigen Kostenoptimierung
  • Erstellung, Analyse und Reporting des Monats- und Jahresabschlusses; Budgetprozess
Ihr Profil:
  • abgeschlossenes Hochschulstudium, mindestens kaufmännische Ausbildung zur Bilanzbuchhalterin bzw. zum Bilanzbuchhalter
  • fünf Jahre Führungserfahrung im Bereich der Finanzbuchhaltung bzw. Controlling
  • unternehmerische, lösungsorientierte und visionäre Handlungsweise
  • Zielorientierung, Kommunikationsstärke, Teamfähigkeit und Sozialkompetenz
  • fundierte Buchhaltungskenntnisse im DATEV; Sicherheit im Umgang mit MS Office-Anwendungen
Wir bieten:
  • Betätigungsfeld mit viel Raum zur eigenen Gestaltung und Prozessoptimierung im Rahmen eines kompetenten Teams
  • ein der Funktion entsprechendes Entgelt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP)
  • Jahressonderzahlungen, kinderbezogene Zulagen
  • eine arbeitgebermitfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
  • reduzierte Schulbeiträge für eigene Kinder, Hilfe bei der Wohnungssuche
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. Juni 2022 per E-Mail mit Angabe Ihres frühesten Eintrittsdatums an den kaufmännischen Vorstand: gunther.wiese@esdn.de.
Ihre Ansprechpersonen, Informationen zu uns und unser Stellenportal mit weiteren Angeboten finden Sie hier: www.esdn.de/karriere.
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Wir freuen uns auf Sie! Machen Sie mit uns Schule!
Az.: 0135-013 – DAR Bk

V. Personalnachrichten

Beauftragung mit der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums
(Artikel 16 Absatz 6 Verfassung)

Mit der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums nach Artikel 16 Absatz 6 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (KABl. 2012 S. 2, 127), die zuletzt durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 24. Mai 2021 (KABl. S. 254) geändert worden ist, wurden für einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit dem 16. März 2022, folgende Gemeindepädagoginnen bzw. Gemeindepädagogen und Diakoninnen bzw. Diakone beauftragt:
  • Gemeindepädagoge Martin Braun
  • Gemeindepädagogin Heidrun Fischer
  • Gemeindepädagoge Johannes Freimann
  • Diakonin Maren Griephan
  • Gemeindepädagoge Thomas Gürgen
  • Diakonin Silke Leng
  • Diakonin Antje Lorenzen
  • Gemeindepädagoge Rolf Paulsen
  • Gemeindepädagogin Andrea Rosenow
  • Gemeindepädagogin Chantal Schierbecker
  • Gemeindepädagogin Verena von Samson Himmelstierna
  • Gemeindepädagoge Jens Wischeropp
  • Gemeindepädagoge Reiner Wolff
Kiel, 6. April 2022
Landeskirchenamt
Prof. Dr. Haese
Az.: 6323-07 – KG Ha

Einsegnung als Diakon nach § 8 Absatz 4 und 5 Diakonen- und Gemeindepädagogendienstgesetz (DGpDG)

Einsegnung als Diakon nach § 8 Absatz 4 und 5 Diakonen- und Gemeindepädagogendienstgesetz (DGpDG) vom 18. März 2019 (KABl. S. 154)
Herr Florian Näcker wurde am 20. März 2022 in Preetz in den Dienst als Diakon eingesegnet.
Kiel, 14. April 2022
Landeskirchenamt
Prof. Dr. Haese
Az.: 6323-04 – KG Ha

Pfarramtliche Personalnachrichten

Ernannt wurden:

mit Wirkung vom 1. Juni 2022 die Pastorin Julia Ahmed zur Pastorin der 4. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Segeberg, Ev.-Luth. Kirchenkreis Plön-Segeberg.
mit Wirkung vom 1. Juni 2022 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit der Pastor Hans Hillmann, zum Pastor der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lensahn, Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 die Pastorin Dorthe Kallasch-Raunig, Flensburg, zur Pastorin der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mürwik, Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg, Propstei Flensburg.

Bestätigt wurde:

mit Wirkung vom 1. August 2022 die Wahl des Pastors Christian Andersen, zum Pastor der Pfarrstelle der zum Pfarrsprengel verbundenen Ev. Kirchengemeinden Altefähr, Poseritz und Rambin, Pommerscher Ev. Kirchenkreis, Propstei Stralsund.

Berufen wurden:

mit Wirkung vom 1. Juni 2022 bis einschließlich 31. Mai 2023 der Pastor Dr. Thomas Bergemann in die 10. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. August 2022 bis einschließlich 31. Oktober 2028 die Pastorin Maren Borchert, Kühlungsborn, in die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg für Schulseelsorge im Bereich der Ev. Schulstiftung und der Arbeitsgemeinschaft evangelischer Schulträger;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2028 der Pastor Bernd Böttger, Satrup, zum Pastor der 8. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2023 der Pastor Fabian Eusterholz in die 7. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 15. Juli 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2024 die Pastorin Babette Glöckner in die 3. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland im Diakonischen Werk Hamburg, Leitung der Telefonseelsorge (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 bis einschließlich 30. November 2028 die Pastorin Sylvia Meyerding, Flensburg, zur Pastorin der 7. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 bis einschließlich 30. April 2023 die Pastorin Julia Rabel in die 37. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 bis einschließlich 30. April 2022 der Pastor Uwe Stegen in die 12. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. Januar 2023 bis einschließlich 30. November 2025 der Pastor Reinhard Stender, Hamburg, in die 16. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für kirchenkreisliche Dienstleistung (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. September 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2022 die Pastorin Dr. Christina Urban in die 22. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 bis einschließlich 31. März 2025 der Pastor Lothar Volkelt, Kellinghusen, in die 1. Projekt-Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf.

Beauftragt wurden:

mit Wirkung vom 1. Mai 2022 im Rahmen seines Pfarrdienstverhältnisses auf Probe der Pastor Dr. Jan-Philipp Behr mit einem gemeindlichen Dienst zur Verwaltung der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Munkbrarup, Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg (Auftragsänderung);
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 die Pastorin Kristina Fiedler unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flensburg-St. Johannis, Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 die Pastorin Isa-Malena Gattermann unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Emmaus-Kirchengemeinde Kiel, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein;
mit Wirkung vom 1. September 2022 der Pastor Julius Hofmann im Rahmen seines Pfarrdienstverhältnisses auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Christophorus-Kirchengemeinde Laage, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 der Pastor Daniel Karstens unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Satrup, Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 im Rahmen ihres Pfarrdienstverhältnisses auf Probe die Pastorin Sinia Katzmann mit der Dienstleistung im Pfarramt für Vakanzbegleitung und Vertretungsdienste, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost (Auftragsänderung);
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 der Pastor Maximilian Kröger unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Klosterkirchengemeinde Bordesholm, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 der Pastor Thorsten Nasse unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Dienstleistung im Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, Propstei Herzogtum Lauenburg, nach näherer pröpstlicher Weisung und mit Wirkung vom 1. September 2022 mit der Verwaltung der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Büchen-Pötrau, Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, Propstei Herzogtum Lauenburg;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 die Pastorin Sandra Reimer unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Jevenstedt, Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 die Pastorin Simone Ripke unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Dienstleistung im Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, Propstei Herzogtum Lauenburg, nach näherer pröpstlicher Weisung;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 die Pastorin Nadine Ritter unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schulensee, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 der Pastor Dr. Tim Schedel unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heiligengeist in Kiel, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 der Pastor Henri Steinrück unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Dienstleistung im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, Propstei Pinneberg, nach näherer pröpstlicher Weisung;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 die Pastorin Lea Franziska Strohfeldt unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Dienstleistung im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde, Propstei Eckernförde, nach näherer pröpstlicher Weisung;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 die Pastorin Rebekka Tibbe unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flensburg-St. Jürgen, Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 die Pastorin Anika Tittes unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Dienstleistung im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde, Propstei Eckernförde, nach näherer pröpstlicher Weisung;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 der Pastor Sven Voß unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kellinghusen, Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf;
mit Wirkung vom 1. September 2022 im Rahmen ihres Pfarrdienstverhältnisses auf Probe der Pastor Lars Wüstefeld mit der Verwaltung der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Markus-Kirchengemeinde Hohenhorst Rahlstedt-Ost, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost, Propstei Rahlstedt-Ahrensburg (Auftragsänderung).

Beurlaubt wurden:

mit Wirkung vom 1. September 2022 bis einschließlich 31. August 2028 die Pastorin Antje Grambow;
mit Wirkung vom 1. August 2022 der Pastor Jonathan von der Hardt, Neumünster, zur Übernahme der Pfarrstelle Süderwilstrup der Nordschleswigschen Gemeinde der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland;
mit Wirkung vom 1. August 2022 bis einschließlich 31. Juli 2028 der Pastor Stephan Möllmann-Fey, Feldberg, gemäß § 71 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Pfarrdienstgesetz der EKD;
mit Wirkung vom 1. September 2022 bis einschließlich 31. August 2028 der Pastor Oliver Spies-Grambow.

Übertragen wurde:

mit Wirkung vom 1. Juni 2022 bis einschließlich 31. Mai 2032 dem Pastor Dr. Tobias Woydack, Hamburg, auf Grund seiner von der Synode des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost am 23. Februar 2022 erfolgten Wahl das Amt des Propstes des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für die Propstei Rahlstedt-Ahrensburg und gleichzeitig als Pastor im Verbund mit dem Propstenamt die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für das pröpstliches Amt in der Propstei Rahlstedt-Ahrensburg.

In den Ruhestand versetzt wurden:

mit Wirkung vom 1. September 2022 der Pastor Holger Asmussen in Leck;
mit Wirkung vom 1. November 2022 die Pastorin Else Bernds-Fischer in Hohenbollentin;
mit Wirkung vom 1. November 2022 der Pastor Jens Cahnbley in Marne;
mit Wirkung vom 1. September 2022 der Pastor Burkhardt Ebel in Schwerin;
mit Wirkung vom 1. November 2022 der Pastor Christian Grabbet in Neumünster;
mit Wirkung vom 1. November 2022 die Pastorin Bettina Grunert in Malente;
mit Wirkung vom 1. November 2022 der Pastor Michael Hinzmann-Schwan in Kiel;
mit Wirkung vom 1. November 2022 der Pastor Volker Mischok in Schwerin;
mit Wirkung vom 1. November 2022 der Pastor Frank Petrusch in Kollmar-Neuendorf;
mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 der Pastor Bernd Schlüter;
mit Wirkung vom 1. November 2022 der Pastor Gerson Seiß;
mit Wirkung vom 1. Juni 2022 die Pastorin Petra Steltner in Hohenfelde-Hörnerkirchen.

Preisverleihungen:

Der jährlich vom Pädagogisch-Theologischen Institut der Nordkirche (Arbeitsfeld „Kunst und Kirche“) ausgerichtete Kunstwettbewerb stand im Jahr 2022 unter dem Motto „aus-HALTEN“.
Folgende Preise wurden vergeben:
  • Elise Breitsprecher und Sarah Nadge („Ohne Titel“ – Fotoserie“) 1000 Euro
  • Lydia Klammer („aus_HALTEN“-Tanzchoreografie) 1000 Euro
  • Iris Vitzthum („Tropfenforschung“ – Bildende Kunst) 1000 Euro
  • „Büro für nichtlineares Denken“ von Chili Seitz und Ute Dietz („Gemeinsam“ – Lichtinstallation) 500 Euro (Jurypreis).
Kiel, 9. Mai 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. Dittrich
Az.: 1242-12 – KG Di

Verstorben im Ruhestand:

Grafik
Pastor i. R.
Frank Lorenzsonn
geboren am 4. Mai 1937 in Dorpat (Estland)
gestorben am 22. Januar 2022
Frank Lorenzsonn wurde am 15. Februar 1970 in Hamburg ordiniert.
Mit Wirkung vom 1. April 1970 wurde er zum Hilfsprediger ernannt und in diesem Zusammenhang mit einem Auftrag in der Kirchengemeinde Curau versehen. Mit Wirkung vom 1. April 1971 wurde er dann zum Pastor der Kirchengemeinde Curau ernannt. Die 2. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Kollmar-Neuendorf wurde ihm mit Wirkung vom 1. Juli 1985 übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand die mit Wirkung vom 1. Oktober 1996 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Frank Lorenzsonn.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
Todesanzeige Propst i. R. Dr. Werner von Hoerschelmann
Propst i. R.
Dr. Werner von Hoerschelmann
geboren am 29. Mai 1938 in Nömme/Estland
gestorben am 28. März 2022 in Basedow
Werner von Hoerschelmann wurde am 22. Oktober 1967 in Kiel ordiniert.
Anschließend war er Pfarrvikar und Hilfsprediger in Kiel. Mit Wirkung vom 1. November 1968 wurde ihm eine Pfarrstelle im Landeskirchenamt in Kiel übertragen. Ab dem 1. November 1969 wurde er für den Auslandsdienst in Bangalore/Indien freigestellt. Ab dem 1. September 1974 war er bei der Ev. Kirche in Deutschland tätig. Seine Ernennung zum Hauptpastor der Gemeinde der Hauptkirche St. Petri zu Hamburg erfolgte mit Wirkung zum 1. Juni 1982. Ab dem 1. April 1990 wurde er zum Propst des Ev.-Luth. Kirchenkreises Alt-Hamburg – Bezirk Mitte berufen, weiterhin war er gleichzeitig im Verbund mit dem Propstenamt Hauptpastor der Hauptkirche St. Petri zu Hamburg. Mit Wirkung zum 1. November 1997 war er für eine Tätigkeit bei der Kindernothilfe e. V. in Duisburg beurlaubt. Mit Wirkung vom 1. Juni 2003 erfolgte der Eintritt in den Ruhestand.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Propst i. R. Dr. Werner von Hoerschelmann.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
Todesanzeige Pastor in Ruhe Bernhard Kränz
Pastor i. R.
Bernhard Kränz
geboren am 16. Januar 1930 in Schönfeld
gestorben am 24. April 2022 in Schönberg/Mecklenburg
Bernhard Kränz wurde am 19. September 1965 in Lübsee ordiniert.
Anschließend wirkte er bis 1958 als Jugendwart in Schwerin und danach bis 1964 als Gemeindediakon in Gnoien. 1964 wurde er als Pfarrdiakon nach Lübsee abgeordnet. Als Pastor wurde ihm die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Lübsee mit Wirkung vom 1. Januar 1972 übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand der mit Wirkung vom 1. Februar 1995 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Bernhard Kränz.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
Pastor in Ruhe Harald Erich Weskott
Pastor i. R.
Harald Erich Weskott
geboren am 1. Januar 1940 in Wuppertal
gestorben am 28. März 2022 in Hamburg
Harald Erich Weskott wurde am 23. April 1978 im Dom zu Lübeck ordiniert.
Seinen Hilfsdienst absolvierte er in der Kirchengemeinde Hamburg-Poppenbüttel im Kirchenkreis Stormarn – Bezirk Bramfeld-Volksdorf. Mit Wirkung vom 1. Mai 1978 wurde er zum Pastor der 4. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Hamburg-Poppenbüttel ernannt. Dort wirkte Pastor Harald Erich Weskott bis zum Eintritt in den Ruhestand am 1. Februar 2005.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Harald Erich Weskott.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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für die 6. Ausgabe 2022:
Fr., 10. Juni 2022,
30. Juni 2022,
für die 7. Ausgabe 2022:
Fr., 8. Juli 2022,
31. Juli 2022,
für die 8. Ausgabe 2022:
Mi., 10. August 2022,
31. August 2022.
ACHTUNG: Wir bitten die externen Textlieferanten aus den Kirchenkreisen etc. um Beachtung der Postlaufzeiten und gegebenenfalls Bearbeitungszeiten im Landeskirchenamt; hierfür müssen die Texte jeweils etwa eine Woche vor den genannten Schlussterminen bei der zuständigen sachbearbeitenden Stelle vorliegen. Hinweise zum Einrichten von Texten finden sich regelmäßig in den Nordkirchenmitteilungen.
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