.

Erläuterungen
zum Kirchengesetz
über die Ausbildung zum Amt und Dienst der
Pastorinnen und Pastoren in der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
(Pfarrdienstausbildungsgesetz – PfDAG)

Stand: 12. Juni 2025

##

A. Allgemeines

Für Vikarinnen und Vikare, die sich vor dem Inkrafttreten des Ersten Kirchengesetzes zur Änderung pfarrdienstausbildungsrechtlicher Vorschriften vom 1. April 2025 (KABl. 2025 A Nr. 36 S. 74) am 1. Oktober 2025 bereits im Vikariat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland befinden, findet das Pfarrdienstausbildungsgesetz in der bis dahin geltenden Fassung Anwendung.
Diese Fassung findet sich zur PDF-Ansicht und zum Download hier:
#

B. Landessynode

##
Folgende Dokumente stehen zur Verfügung:
Die vollständigen Beschlussprotokolle und Berichte aller Tagungen der Landessynoden finden Sie im Portal der Landessynode.
#

C. Materialien

Folgendes Dokument steht zur Verfügung: