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Hinweis Rönnberg-Schinkelsche-Stiftung Kröpelin

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Die Rönnberg-Schinkelsche-Stiftung Kröpelin ist eine nicht rechtsfähige kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts.
Der im Jahre 1889 verstorbene Lehrer Heinrich Chr. Joh. Rönnberg hat in seinem Testament die Kirche zu Kröpelin zur Alleinerbin bestimmt mit der Bedingung, dass das Vermögen zur Bildung einer mildtätigen Stiftung namens "Rönnberg-Schinkelsche Stiftung" verwendet werde. Die Zinseinkünfte dieser Stiftung dienen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Witwen evangelisch-lutherischer Konfession aus dem Handwerkerstande, welche stets einen ehrbaren Lebenswandel geführt haben und deren Männer in Kröpelin geboren sind und dort ihr Handwerk betrieben haben. Bei der Stiftung handelt es sich um keine rechtsfähige Stiftung, sondern um einen Fonds der Kirche.
Die Redaktion
September 2021