.Vereinbarung
Geltungszeitraum von: 01.03.2006
Geltungszeitraum bis: 29.02.2012
Vereinbarung
zwischen
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und
der Pommerschen Evangelischen Kirche
über das Evangelische Frauenwerk
in Mecklenburg-Vorpommern1#
Vom 2. Februar 2006
####§ 1
(
1
)
Das Evangelische Frauenwerk in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Einrichtung in Trägerschaft beider Landeskirchen.
(
2
)
Es ist ein Werk im Sinne der kirchlichen Ordnungen.
(
3
)
Es bildet den Schwerpunkt kirchlicher Frauenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern.
#§ 2
(
1
)
Rechtsvertretung, Rechts-, Dienst- und Fachaufsicht für das Evangelische Frauenwerk in Mecklenburg-Vorpommern richten sich nach den Bestimmungen der §§ 1 und 4 Absatz 1 der Satzung des Evangelischen Frauenwerks.
(
2
)
1Für die Arbeit des Evangelischen Frauenwerkes in Mecklenburg-Vorpommern stellen beide Landeskirchen jährlich Mittel aus den landeskirchlichen Haushalten zur Verfügung. 2Für die Dauer der Vereinbarung zahlt die Pommersche Evangelische Kirche im Jahre 2006 31 400 Euro und ab 2007 jährlich 27 400 Euro. 3Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs zahlt für das Jahr 2006 102 700 Euro sowie ab dem Jahre 2007 jährlich 67 700 Euro.
(
3
)
Das Kuratorium stellt den Haushaltsplan des Evangelischen Frauenwerkes im Rahmen des Stellenplans und der zur Verfügung stehenden Mittel fest.
#§ 3
Das Evangelische Frauenwerk in Mecklenburg-Vorpommern hat eine Geschäftsstelle, deren Sitz auf Vorschlag des Kuratoriums von beiden Trägerkirchen einvernehmlich bestimmt wird.
#§ 4
(
1
)
Die Vereinbarung tritt am 1. März 2006 in Kraft.
(
2
)
1Die Vereinbarung gilt zunächst befristet für sechs Jahre. 2Die Laufzeit kann durch entsprechende Beschlüsse der Kirchenleitungen beider Trägerkirchen verlängert werden.3#
(
3
)
Während der Laufzeit dieser Vereinbarung ruhen die Rechtswirkungen der Ordnung der Evangelischen Frauenhilfe (Frauen- und Familienarbeit) der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs vom 1. März 1995 und des Kirchengesetzes über die Ordnung des Frauenwerkes der Pommerschen Evangelischen Kirche vom 17. November 1996.
#Schwerin, den 2. Februar 2006 | Greifswald, den 2. Februar 2006 | |
Für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs | Für die Pommersche Evangelische Kirche | |
Der Vorsitzende der Kirchenleitung Hermann Beste Landesbischof | Der Vorsitzende der Kirchenleitung Dr. Hans-Jürgen Abromeit Bischof |