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Hinweis
zur Zusammensetzung des Hauptbereichs Medien
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

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Die Zusammensetzung des Hauptbereichs Medien der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ergibt sich aus § 31 Absatz 2 und 3 des Hauptbereichsgesetzes vom 3. November 2017 (KABl. S. 519) in seiner jeweils geltenden Fassung.
Demnach gehört dem Hauptbereich das Kommunikationswerk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland als rechtlich unselbstständiger Dienst an.
Dem Hauptbereich Medien können gemäß § 31 Absatz 3 Hauptbereichsgesetz rechtlich selbstständige Träger kirchlicher Arbeit (§ 4 Hauptbereichsgesetz) nach Maßgabe eines Vertrags angeschlossen werden. Der Vertrag ist durch das Landeskirchenamt im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu machen.
Die Redaktion
November 2021