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Kirchengesetz
zum Vertrag zwischen
der Freien und Hansestadt Hamburg und
der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche

Vom 16. Oktober 2006

(GVOBl. S. 181)

Die Synode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1

( 1 ) Dem am 29. November 2005 unterzeichneten Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und dem am selben Tag unterzeichneten Schlussprotokoll wird zugestimmt.
( 2 ) Der Vertrag und das Schlussprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.1#
( 3 ) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 25 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche bekannt zu machen.2#
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Artikel 2

Dieses Kirchengesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.3#

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1 ↑ Red. Anm.: Die aktuelle Fassung des Vertrags und des Schlussprotokolls ist als Ordnungsnummer 2.206-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
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2 ↑ Red. Anm.: Der Vertrag trat am 12. Oktober 2006 in Kraft (GVOBl. S. 188).
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3 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz trat am 17. Oktober 2006 in Kraft.