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Beschluss der Kirchenleitung vom 7. Dezember 1996
über die Zustimmung zum Vertrag
zwischen dem Land Brandenburg und
den Evangelischen Landeskirchen in Brandenburg
(Evangelischer Kirchenvertrag Brandenburg)
vom 8. November 1996

(KABl. 1996 S. 86)1#

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§ 1

( 1 ) Die Kirchenleitung stimmt dem in Brandenburg am 8. November 1996 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Brandenburg
und
der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg
sowie
  • der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen,
  • der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz,
  • der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs,
  • der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens,
  • der Pommerschen Evangelischen Kirche,
  • der Evangelischen Kirche der Union,
zu.
( 2 ) Der Vertrag wird als Anlage zu diesem Beschluss veröffentlicht.2#
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§ 2

Der Tag, an dem der Vertrag in Kraft tritt, wird vom Oberkirchenrat festgestellt und im KABl der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs gesondert bekannt gegeben.3#
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§ 3

Dieser Zustimmungsbeschluss tritt sofort in Kraft.

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1 ↑ Red. Anm.: Der Beschluss wurde ohne Eingangsformel bekannt gemacht.
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2 ↑ Red. Anm.: Die aktuelle Fassung des Vertrags ist als Ordnungsnummer 2.201-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
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3 ↑ Red. Anm.: Der Vertrag trat am 28. März 1997 in Kraft (KABl. EKiBB S. 71). Das Datum des Inkrafttretens wurde im Kirchlichen Amtsblatt der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs nicht bekannt gegeben.